Unwirksame außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist kann als ordentliche Kündigung gedeutet werden – Kündigungsschutzklage bleibt ohne Erfolg
Bundesarbeitsgericht (2. Senat), Urteil vom 18.06.2025, Aktenzeichen 2 AZR 228/23 Leitsatz: Erweist sich eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist als unwirksam, endet das Arbeitsverhältnis aber