Arbeitgeber muss bei beteiligungspflichtiger Maßnahme nicht auf handlungsfähigen Betriebsrat warten
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (2. Kammer), Beschluss vom 30.09.2025, Aktenzeichen 2 TaBV 2/25 Einleitung und Hintergrund: Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg verhandelte über die Einsetzung einer Einigungsstelle zur Aufstellung