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Bildung eines Wirtschaftsausschusses im Gemeinschaftsbetrieb

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.03.2016, Aktenzeichen 1 ABR 10/14

Der Wirtschaftsausschuss eines Gemeinschaftsbetriebes ist ausschließlich beim beherrschenden Unternehmen einzurichten, wenn dieses Alleineigentümer des anderen beteiligten Unternehmens ist und in der Regel mehr als 100 Arbeitnehmer ständig beschäftigt.

 

Antrag auf Elternzeit bedarf der Schriftform

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2016, Aktenzeichen 9 AZR 149/15

Der Antrag auf Elternzeit bedarf der strengen Schriftform als empfangsbedürftige Willenserklärung. Elektronische Übermittlung benötigt eine elektronische Signatur.

Gesetzlicher Mindestlohn gilt auch für Bereitschaftsdienst

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.2016, Aktenzeichen 5 AZR 716/15

Mindestlohn für Bereitschaftszeiten ist auch dann zu vergüten, wenn die Bereitschaft nur anteilig als Arbeitszeit berücksichtigt wird. Gesetzlicher Mindestlohn ist zwingend und kann nicht durch anderslautende vertragliche Vereinbarungen unterlaufen werden.

Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.03.2016, Aktenzeichen 2 AZR 110/15

Eine außerordentliche Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Handelt es sich um eine Verdachtskündigung, muss der Verdacht dringend und auf konkrete Tatsachen gestützt sein.

Betriebsrat muss Arbeit an Wochenenden und Feiertagen zustimmen

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 15.07.2016, Aktenzeichen 13 TaBVGa 2/16

Ohne Zustimmung des Betriebsrats darf die Arbeitgeberin keine Arbeit an Wochenenden und Feiertagen beauftragen, es sei denn, es liegt ein Beschluss der Einigungsstelle oder ein Notfall vor.

Praktikum ist überwiegend Arbeitsverhältnis

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.05.2016, Aktenzeichen 6 Sa 1787/15

Ein Praktikum ist fast immer ein Arbeitsverhältnis, das entsprechend zu entlohnen ist. Nur wenn der Ausbildungszweck eindeutig im Vordergrund steht, handelt es sich nicht um ein Scheinpraktikum.

Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2016, Aktenzeichen 8 AZB 16/16

Wird nicht unverzüglich eine Anschriftenänderung oder wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse angezeigt, kann die Prozesskostenhilfebewilligung nur aufgehoben werden, wenn die Angaben absichtlich oder aus grober Fahrlässigkeit nicht übermittelt wurden.

Mitbestimmung des Betriebsrats mit einstweiliger Verfügung durchsetzen

Landesarbeitsgericht, Urteil vom 12.Juli 2016, Aktenzeichen 7 TaBVGa 520/16

Wird der Betriebsrat in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten völlig übergangen, kann das Mitbestimmungsrecht mit einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.

Vermeidung von Missbrauch befristeter Arbeitsverträge

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 21.09.2016, Aktenzeichen C-614/15

Die Verlängerung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst ist als sachlicher Grund nicht gerechtfertigt, wenn lediglich Veränderungen im Tätigkeitsumfang dafür verantwortlich sind, dass die ausgeführten Kontrollaufgaben nicht dauerhaft sind. Ausgenommen davon sind Verlängerungen für Aufgaben, die tatsächlich einen besonderen Bedarf decken und keine haushaltspolitischen Erwägungen zur Basis haben. Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge bis zum Abschluss eines Auswahlverfahrens ist ebenfalls unzulässig, falls diese sich als missbräuchliche Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen erweist.

Anforderung an die Unterschrift eines Arbeitszeugnisses

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 27.07.2016, Aktenzeichen 4 Ta 118/16

Wird eine Unterschrift unter ein Arbeitszeugnis quer zum Zeugnistext gesetzt, können Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Unterschrift nicht ausgeschlossen werden, da diese Art der Unterzeichnung im Rechtsverkehr völlig unüblich ist. Diese Form der Unterschrift entwertet den Text des Arbeitszeugnisses.

Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats während Anhörungsfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.05.2016, Aktenzeichen 2 AZR 345/15

Die Arbeitgeberin kann das Anhörungsverfahren zu einer Kündigung nur dann als abschließend betrachten, wenn eindeutig klar ist, dass sich der Betriebsrat bis zum Ablauf der einwöchigen Anhörungsfrist nicht mehr äußern wird.

Bezahlter Jahresurlaub nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 20.06.2016, Aktenzeichen C-341/15

Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union haben Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Mindestjahresurlaub. War es dem Arbeitnehmer nicht möglich, den gesamten bezahlten Mindestjahresurlaub in Anspruch zu nehmen, hat er zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf finanzielle Vergütung für den nicht genommenen Urlaubsanteil. Anspruch auf finanzielle Vergütung für bezahlten Mindestjahresurlaub besteht auch, wenn dieser krankheitsbedingt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht wahrgenommen werden konnte.

Teilweiser Interessenausgleich bei Betriebsänderung ist unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.03.2016, Aktenzeichen 2 AZR 182/15

Ein Interessenausgleich ist nur dann wirksam, wenn er den vollen Umfang einer Betriebsänderung erfasst. Es ist nicht möglich, den Interessenausgleich auf einen Teil der Betriebsänderung zu beschränken.

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Berufsbildung außerbetrieblicher Arbeitnehmer

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.04.2016, Aktenzeichen 1 ABR 2/14

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung. Erfolgt die Ausbildung von Mitarbeitern eines ausländischen Tochterunternehmens, für eine Tätigkeit im externen Unternehmen, handelt es sich nicht um eine betriebliche Berufsbildungsmaßnahme.

Anpassung eines Aufhebungsvertrages

Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 18.01.2016, Aktenzeichen 16 Sa 725/15

Ergibt sich nach dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages vor dem vereinbarten Vertragsende unvorhergesehen eine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung, ist der Aufhebungsvertrag anzupassen, soweit ein betriebsbedingter Grund, beispielsweise eine Betriebsschließung, Grundlage für den Vertragsabschluss war. Als Anpassung zählt auch die Möglichkeit, den Arbeitnehmer wieder einzustellen, falls der Anspruch innerhalb einer Frist von einem Monat nach Kenntniserlangung geltend gemacht wird.

Mitbestimmung bei betrieblicher Wiedereingliederung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.03.2016, Aktenzeichen 1 ABR 14/14

Dem Betriebsrat steht ein Initiativrecht für die Ausgestaltung des Klärungsprozesses im betrieblichen Eingliederungsmanagement zu. Die betroffenen Arbeitnehmer müssen ihr Einverständnis zur Beteiligung des Betriebsrats erklären.

Kündigung ohne Abmahnung nicht gerechtfertigt

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5.April 2013, Aktenzeichen 10 Sa 2339/12

Kann bereits mit einer Abmahnung die zukünftige Vertragstreue einer Mitarbeiterin erreicht werden, muss dieses Mittel zur Verhaltenssteuerung genutzt werden, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Eine Kündigung muss zudem mit einer Interessenabwägung verbunden werden und der Prüfung, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.

Arbeitszeitverringerung zum Jahresende ist keine Teilzeitarbeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.06.2013, Aktenzeichen 9 AZR 786/11

Wird ein Antrag auf Teilzeitarbeit lediglich dafür genutzt, in einem Block freigestellt zu werden und damit eine Form von Sonderurlaub zu erhalten, so ist dieses Ansinnen nicht im Sinne des Teilzeit- und Befristungsgesetzes und damit rechtsmissbräuchlich.

Verfassungsbeschwerde wegen Benachteiligung bei Kündigung

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 08.Juni 2016, Aktenzeichen 1BvR 3634/13

Eine Kündigung verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, wenn die Kündigung im Zusammenhang mit der Elternzeit vom Anwendungsbereich des Massenentlassungsschutzes ausgenommen wird.

Konsultationspflicht bei Massenentlassungen

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.02.2016, Aktenzeichen 15 Sa 1953/15

Werden die Bedingungen der Konsultationspflicht bei Massenentlassungen nicht erfüllt oder werden die Hintergründe der Massenentlassungen nicht ausreichend mitgeteilt, sind die ausgesprochenen Kündigungen unwirksam. Erst nach abgeschlossenem Konsultationsverfahren können Kündigungen ausgesprochen werden.

Unberechtigtes Feststellungsbegehren des Betriebsrats zur Mitbestimmung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.03.2016, Aktenzeichen 1 ABR 19/14

Der Betriebsrat kann nicht nachträglich feststellen lassen, dass eine bereits durchgeführte personelle Maßnahme mitbestimmungspflichtig gewesen sei. Allerdings kann der Betriebsrat abstrakt und losgelöst vom Einzelfall, festzustellen lassen, ob eine Maßnahme der Mitbestimmung unterfalle.

Berechnung des Mindestlohnes in Abhängigkeit von Lohnzuschlägen

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 07.04.2016, Aktenzeichen 10 Sa 2139/15

Zulagen, die das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers und der von ihm erhaltenen Gegenleistung verändern, sind unabhängig vom Mindestlohn zusätzlich zu gewähren. Dazu gehören etwa Zuschläge für besondere Zeiten, für Arbeiten unter besonders erschwerende Bedingungen sowie Zuschläge für Mehrarbeit je Zeiteinheit oder für eine höhere Qualität der ausgeführten Arbeit.

Gleiches Entgelt für Leiharbeitnehmer

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.02.2015, Aktenzeichen 5 AZR 122/13

Leiharbeitnehmern ist für den Zeitraum der Überlassung das gleiche Arbeitsentgelt zu bezahlen wie vergleichbaren festangestellten Mitarbeitern.

Sicherung der Betriebsratstätigkeit bei Befristung des Arbeitsverhältnisses

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.01.2016, Aktenzeichen 7 AZR 340/14

Die personelle Kontinuität der Betriebsratstätigkeit wird in der Regel nur dann gewahrt, wenn sich die Laufzeit des Arbeitsvertrages mindestens auf die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Betriebsrats erstreckt. Kürzere Zeiten führen zur personellen Diskontinuität.

Sozialplan verstößt gegen Benachteiligungsverbot

Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 03.05.2015, Aktenzeichen 7 Sa 655/11

Sieht ein Sozialplan einen Abfindungszuschlag für Kinder vor, berücksichtigt aber nur auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Kinder der Mitarbeiter, stellt dies eine mittelbare Benachteiligung von Mitarbeiterinnen dar, die wegen ihrer Lohnsteuerklasse keine eingetragenen Kinder vorweisen können.

Abmeldepflicht für freigestellte Betriebsratsmitglieder

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.02.2016, Aktenzeichen 7ABR 20/14

Freigestellte Mitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, sich für die Dauer außerhalb des Betriebs zu erledigender Aufgaben bei der Arbeitgeberin abzumelden und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen.

Diskriminierungsverbot wegen des Alters in Beschäftigung und Beruf

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.April 2016, Aktenzeichen C-441/14

Das Diskriminierungsverbot wegen des Alters ist in der europäischen Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie zur Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf konkretisiert. Nationale Vorschriften sind so auszulegen, dass sie im Einklang mit der europäischen Richtlinie stehen. Ist dies nicht möglich, dürfen entgegenstehende nationale Vorschriften nicht angewandt werden.

Kündigungsschutz im Gemeinschaftsbetrieb

Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 10.03.2016, Aktenzeichen 2 Sa 58/15

Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz kann in einem Betrieb mit in der Regel weniger als 10 Mitarbeiter Anwendung finden, wenn dieser Betrieb Teil eines Gemeinschaftsbetriebes ist. In einem Gemeinschaftsbetrieb liegt eine einheitliche Leitung der Einzelbetriebe vor, indem wesentliche Arbeitgeberfunktionen in sozialen und personellen Angelegenheiten für die beteiligten Betriebe einheitlich geführt werden.

Entlohnung nach gehaltlicher Eingruppierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.01.2016, Aktenzeichen 4 AZR 916/13

Die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals zur gehaltlichen Eingruppierung sind bereits dann erfüllt, wenn die ausgeübte Tätigkeit einem in der Gehaltsgruppe genannten Tätigkeitsmerkmal entspricht.

Betriebliche Altersversorgung von Betriebsratsmitgliedern

Bundesarbeitsbericht, Urteil vom 10.11.2015, Aktenzeichen 3 AZR 574/14

Der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Sachverhalten sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Gruppenbildung auszuschließen. Mitglieder des Betriebsrats dürfen wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden. Das Arbeitsentgelt für Betriebsratsmitglieder darf einschließlich eines Zeitraumes von einem Jahr nach Beendigung der Betriebsratstätigkeit, nicht geringer ausfallen als das vergleichbarer Arbeitnehmer.

Freiwillige Erklärung der Arbeitgeberin kann zwingend werden

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 21.Mai 2015, Aktenzeichen 7 Sa 1026/14

Erklärt die Arbeitgeberin einem Mitarbeiter, das Unternehmen werde sich bemühen ihn unter Berücksichtigung seiner Qualifikation vorrangig auf einer Position einzusetzen, die seiner bisherigen Einstufung entspricht, kann sie sich später nicht auf die Unverbindlichkeit ihrer Erklärung berufen und muss sich im Rahmen billigen Ermessens bei ihrer zukünftigen Ausübung des Direktionsrechts zwecks Zuweisung bestimmter Tätigkeiten messen lassen.

Kritik an Arbeitgeberin als freie Meinungsäußerung

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.03.2016, Aktenzeichen 10TaBV 102/15

Kritik an der Geschäftsführung, ohne Beleidigungen oder Schmähungen, unterliegt der vom Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit und kann keine Basis für eine fristlose Kündigung darstellen.

Untersagung von Entlassungen während laufender Verhandlungen über Interessenausgleich

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.03.2015, Aktenzeichen 20 BVGa 768/16

Sind die Sicherungs- und Beratungsansprüche des Betriebsrats gefährdet, kann eine gerichtliche Sicherungsverfügung erlassen werden. Dabei kann der Arbeitgeberin auch der Ausspruch von Kündigungen untersagt werden, wenn dies zur Sicherung der Ansprüche erforderlich ist.

Anspruch auf Vergütung geleisteter Sonderarbeit und Mehrarbeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.11.2015, Aktenzeichen 5 AZR 751/13

Wird im Arbeitsvertrag der teilweise Ausschluss einer gesonderten Vergütung von Mehrarbeit und Sonderformen der Arbeit formuliert, ist diese Formulierung unwirksam. Die Rechtsordnung sieht einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung von Mehrarbeit und Sonderarbeit vor.

Verzicht auf Kündigungsschutzklage ohne angemessene Gegenleistung stellt unangemessene Benachteiligung dar

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.09.2015, Aktenzeichen 2 AZR 347/11

Soll ein Arbeitnehmer auf eine mögliche Kündigungsschutzklage gegen die Arbeitgeberin verzichten, so ist dies nur mit einer angemessen kompensierenden Gegenleistung möglich, da sonst eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers entsteht.

Überschreitung der Arbeitszeit laut Dienstplan

Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 30.11.2015, Aktenzeichen 16 TaBV 96/15

Die Arbeitgeberin ist für die Einhaltung der nach Betriebsverfassungsrecht geregelten Arbeitszeiten verantwortlich. Die Überschreitung der im Dienstplan vereinbarten Arbeitszeit ohne Beteiligung des Betriebsrats kann mit Ordnungsgeld bestraft werden.

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.11.2015, Aktenzeichen 1 ABR 76/13

Umkleidezeiten für besonders auffällige Dienstkleidung können als betriebliche Arbeitszeit gelten. Als besonders auffällig gilt die Arbeitskleidung, wenn die Arbeitnehmer anhand ihrer Dienstkleidung im öffentlichen Raum als Mitarbeiter des Unternehmens ihrer Arbeitgeberin identifiziert werden können.

Untersagung betriebsbedingter Kündigungen während Verhandlungen über Interessenausgleich

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 22.01.2016, Aktenzeichen 20 BVGa 768/16

Dem Betriebsrat steht nach aktueller Rechtsprechung ein Anspruch auf Unterlassung einer Betriebsänderung, etwa in Form von Massenentlassungen, bis zum Zustandekommen oder Scheitern eines Interessenausgleiches zu. Der Verhandlungsanspruch hinsichtlich eines Interessenausgleiches wird damit gewahrt und nicht durch einseitige Handlungen der Arbeitgeberin unmöglich gemacht.

Mandat des Betriebsrats nach Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 13.07.2015, Aktenzeichen 16 TaBVGa 165/14

Ein Betriebsrat bleibt so lange im Amt, wie dies zur Wahrnehmung der im Zusammenhang mit dem Untergang eines Betriebs durch Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung stehenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erforderlich ist.

Urlaubsanspruch bei kurzzeitiger Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.10.2015, Aktenzeichen 9 AZR 224/14

Wird zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmer noch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein neuer Arbeitsvertrag nach kurzzeitiger Unterbrechung vereinbart, so gelten beide Vertragsverhältnisse als urlaubsrechtliche Einheit.

Aneinanderreihung sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2015, Aktenzeichen 7 AZR 474/13

Schließen mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb ab, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können, gilt dies als Rechtsmissbrauch.

Befristete Arbeitsverträge bedürfen der Schriftform

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 19. August 2014, Aktenzeichen 13 Sa 434/14

Eine sachgrundlose Befristung des Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn die Verlängerung der Befristung mündlich vereinbart wurde. Das gilt selbst dann, wenn der schriftliche Arbeitsvertrag wenige Tage später unterschrieben wurde. Eine Unterbrechung von einem Tag genügt, die weitere Befristung unwirksam zu machen.

Auslegung der Kriterien für Massenentlassungen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.05.2015, Aktenzeichen  C-392/13

Ein Unternehmen darf nicht anstelle eines Betriebes als Referenzeinheit für Massenentlassungen gewählt werden, wenn damit die Kriterien einer Massenentlassung unterlaufen werden.

Fehlerhafte Sozialauswahl bei der Bildung von Altersgruppen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.03.2015, Aktenzeichen 2 AZR 478/13

Wird von der Ausnahmeregelung zur Bildung von Altersgruppen für die Sozialauswahl gebrauch gemacht, so muss die vorgenommene Altersstrukturierung tatsächlich dazu geeignet sein die bestehende Personalstruktur zu sichern.

Betriebliche Meldeverfahren sind mitbestimmungspflichtig

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 04.09.2014, Aktenzeichen 2 TaBV 50/13

Wird in einem Unternehmen ein Verhaltenskodex eingeführt, sind die dort bestimmten betrieblichen Meldeverfahren nach § 87 Abs.1 Nr.1 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) mitbestimmungspflichtig. Kann für einen internationalen Konzern in Deutschland kein Konzernbetriebsrat oder Gesamtbetriebsrat errichtet werden, weil die Konzernführung im Ausland ansässig ist, so ist der Betriebsrat für die Durchsetzung des Mitbestimmungsrechts zuständig.

Tel. (030) 25 29 98 43
Fax (030) 25 29 93 84
E-Mail: kanzlei@stark-verhandeln.de

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