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Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.03.2015, Aktenzeichen 2 AZR 783/13

Eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, der ordentlich gekündigt werden kann, ist unzulässig. Ist der Arbeiternehmer ordentlich unkündbar, so muss ein wichtiger Grund vorliegen, um die außerordentliche Kündigung wirksam werden zu lassen. Die Arbeitgeberin ist dann in besonderem Maß verpflichtet, die Kündigung zu vermeiden und alle denkbaren Alternativen zu betrachten.

Fehlende Massenentlassungsanzeige macht Kündigung unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2015, Aktenzeichen 8 AZR 119/14

Werden mehrere Mitarbeiter innerhalb eines Zeitraumes von 30 Kalendertagen entlassen, ist die Arbeitgeberin zur schriftlichen Massenentlassungsanzeige verpflichtet, falls die Zahl der betroffenen Mitarbeiter die Werte nach § 17 Abs. 1 KschG (Kündigungsschutzgesetz) überschreitet. Erfolgt keine Massenentlassungsanzeige, sind ausgesprochene Kündigungen unwirksam.

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Arbeitszeit im Orchester

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.06.2015, Aktenzeichen 1 ABR 71/13

Gespräche mit mindestens zwei Teilnehmern über die Sitzordnung im Orchester außerhalb der im Dienstplan festgelegten Zeiten dürfen nicht ohne Zustimmung des Betriebsrats oder deren Ersetzung durch die Einigungsstelle angeordnet werden.

Regelmäßige Sonderzahlungen gelten als Zahlungsverpflichtung

Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 10 AZR 266/14, Urteil vom 13.05.2015

Wurden über einen Zeitraum von drei Jahren regelmäßig ohne Vorbehalt Sonderzahlungen an Arbeitnehmer erbracht, so ergibt sich daraus ein verbindliches Angebot, das die Arbeitgeberin zur weiteren Zahlung verpflichtet. Frühere Rechtsprechungen des Bundesarbeitsgerichts, die der Arbeitgeberin Zahlung nach Gutdünken zubilligten, werden damit aufgegeben.

Missbrauch befristeter Arbeitsverträge

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 25.02.2015, Aktenzeichen 5 Sa 1315/14

Die Beschäftigung einer Vertretungskraft über einen Zeitraum von 9,5 Jahren ausschließlich mit befristeten Verträgen indiziert eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung der Vertretungsbefristung. Vertretungen über einen derart langen Zeitraum können auch nicht mit der fehlenden formalen Qualifikation der Vertretungskraft begründet werden.

Geplanter Personalabbau ist kein Geschäftsgeheimnis

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.05.2015, Aktenzeichen 3 TaBV 35/14

Ein Personalabbau, der einer Pflicht zum Interessenausgleich unterliegt, kann ohne objektiv berechtigtes wirtschaftliches Interesse der Arbeitgeberin nicht als geheim deklariert werden.

Außerordentliche Kündigung wegen vernachlässigter Mitteilungspflicht

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.03.2015, Aktenzeichen 2 AZR 517/14

Gerät ein Arbeitnehmer in Untersuchungshaft und informiert seine Arbeitgeberin nicht darüber, ist eine fristlose Kündigung dennoch nicht zwangsweise gerechtfertigt.

Gesamtbetriebsvereinbarungen gelten nach einem Betriebsübergang weiter

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.05.2015, Aktenzeichen 1 AZR 763/13

Wird ein Betrieb im Rahmen eines Betriebsübergangs veräußert, gilt eine Gesamtbetriebsvereinbarung weiter, falls der von der Vereinbarung umfasste Geltungsbereich nicht bereits normativ geregelt ist.

Anfahrtszeit kann als Arbeitszeit gelten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 10.09.2015, Aktenzeichen C 266/14

Für Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort gilt die Fahrt zum ersten Kunden sowie die Heimfahrt vom letzten Kunden der Arbeitgeberin als Arbeitszeit, selbst wenn die Kunden direkt vom Wohnort angefahren werden.

Übernachtungskosten während einer Betriebsratsschulung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.05.2015, Aktenzeichen 7 ABR 26/13

Die Arbeitgeberin ist verpflichtet Kosten zu tragen, die im Zusammenhang mit einer Betriebsratsschulung entstehen.

Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. 05.2015, Aktenzeichen 9 AZR 725/13

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind während der Elternzeit erworbene Urlaubsansprüche finanziell abzugelten.

Überstundenvergütung bei Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.03.2015, Aktenzeichen 5 AZR 602/13

Wird im Arbeitsvertrag kein konkreter Umfang der Arbeitszeit benannt, bedeutet Vollzeit entsprechend gesetzlichen Regelungen eine 40-Stunden-Arbeitswoche. Darüber hinaus geleistete Arbeitsstunden können als Überstunden gerichtlich geschätzt werden.

Befristetes Arbeitsverhältnis nach Rentenbeginn

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.02.2015, Aktenzeichen 7 AZR 7/13

Eine befristete Beschäftigung nach dem Eintritt des Rentenalters kann sachlich gerechtfertigt sein, falls der Arbeitnehmer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen kann und die Befristung einer konkreten Personalplanung des Arbeitgebers dient. In diesem Fall wird der Arbeitnehmer nicht unzulässig wegen seines Alters diskriminiert.

Betriebsratsarbeit gilt nicht als Arbeitszeit, sondern wird durch eigenständigen Freizeitausgleich nach § 37 Abs.2 Arbeitszeitgesetz ausgeglichen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 20.04.2015, Aktenzeichen 12 TaBV 76/14

Überschreiten die Zeiten für Betriebsratstätigkeit und persönliche Arbeitszeit die werktägliche Höchstgrenze nach §3 ArbZG (Arbeitszeitgesetz), besteht Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung.

Befristeter Arbeitsvertrag bei befristeter staatlicher Förderung

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.02.2015, Aktenzeichen  6 Sa 480/13

Die befristete Zuweisung staatlicher Fördergelder stellt keinen Sachgrund für eine befristete Beschäftigung dar. Wird ein Mitarbeiter mit dauerhaften Aufgaben beschäftigt, darf die Arbeitgeberin die Befristung des Arbeitsvertrages nicht mit einer von staatlicher Finanzierung abhängigen Projektbefristung begründen.

Betriebliche Altersversorgung in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage der Arbeitgeberin

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.03.2015, Aktenzeichen 3 AZR 739/13

Wird ein Unternehmen, das betriebliche Altersversorgung gewährt, wirtschaftlich von einem anderen Unternehmen beherrscht, kann im Interesse des Werterhalts der Altersversorgung ein Berechnungsdurchgriff auf das beherrschende Unternehmen erfolgen.

Bewertung eines Betriebsüberganges

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.01.2015, Aktenzeichen 8 AZR 139/14

Für die Bewertung eines Betriebsüberganges sind immer die Gesamtumstände zu würdigen. Es muss eine wirtschaftliche Einheit bestehen, deren Identität beim Betriebsübergang gewahrt wurde.

Betriebliche Mitbestimmung bei der Lohngestaltung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.02.2015, Aktenzeichen 4 AZR 778/13

Der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz ein Mitbestimmungsrecht in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht.

Nicht abgelehnter Antrag auf Teilzeitarbeit gilt als angenommen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.01.2015, Aktenzeichen 9 AZR 860/13

Wird einem Antrag auf Teilzeitarbeit nicht fristgerecht widersprochen, gilt der Antrag als genehmigt. Nach den Grundsätzen der Duldungs- und Anscheinsvollmacht muss die Arbeitgeberin bei gegenteiliger Meinung mindestens einen Monat vor Beginn der gewünschten Arbeitszeitverkürzung schriftlich widersprechen.

Betriebsrat in einem räumlich getrennten Betriebsteil

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 06.02.2015, Aktenzeichen 4 TaBV 60/14

Ein Betriebsteil der 11 km entfernt liegt, kann bei langen Fahrtzeiten als räumlich weit entfernt vom Hauptbetriebsteil gelten.

6 Wochen Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 09.02.2015, Aktenzeichen 5 Sa 831/14

Die Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit bleibt auf 6 Wochen begrenzt, falls in diesem Zeitraum eine weitere Erkrankung auftritt. Nur wenn zwischen beiden Erkrankungen zumindest wenige Stunden der Arbeitsfähigkeit liegen, tritt ein neuer Versicherungsfall ein, für den erneut die 6-Wochenfrist für die Entgeltfortzahlung gilt.

Vertrauen in betriebliche Altersversorgung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.03.2015, Aktenzeichen 3 AZR 65/14

Regelungen für die betriebliche Altersversorgung sind auf längere, unbestimmte Zeiträume ausgelegt und damit möglichen zukünftigen Änderungen ausgesetzt. Bereits erworbene Rentenansprüche können jedoch nur in Ausnahmefällen geändert werden. Zukünftig fällig werdende Teilbeträge sind einklagbar.

Befristetes Arbeitsverhältnis bei Vertretung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.02.2015, Aktenzeichen 7 AZR 113/13

Befristete Arbeitsverträge für den Zweck der Vertretung sind generell zulässig. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Sachgrundes für die Vertretung. Die Vertretung kann unmittelbar, mittelbar oder gedanklich zugeordnet werden.

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach längerer Krankheit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.11.2014, Aktenzeichen 2 AZR 755/13

Eine Kündigung wegen wiederholter krankheitsbedingter Fehlzeiten kann sozial nicht gerechtfertigt und damit unwirksam sein, falls von der Arbeitgeberin kein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) durchgeführt wurde.

Betriebsratswahlen – Größe des Betriebsrats

Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 06.03.2015, Aktenzeichen 1 TaBV 23/14

Die Anzahl der Personen im Betriebsrat wird von der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitskräfte im Unternehmen bestimmt. Für die Betriebsratswahl sind Stammarbeitnehmer und wahlberechtigte Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen.

Befragung sachkundiger Mitarbeiter durch den Betriebsrat ohne Arbeitgeberin

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.01.2015, Aktenzeichen 1 ABR 25/13

Sachkundige Mitarbeiter dürfen vom Betriebsrat ohne Beisein der Arbeitgeberin oder beauftragten Personen befragt werden.

Eine Kündigungsschutzklage gegen mehrere Kündigungen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.12.2014, Aktenzeichen 2 AZR 163/14

Wird eine Kündigungsschutzklage fristgerecht eingereicht, umfasst der Antrag auf Kündigungsschutz weitere Kündigungen, die möglicherweise während der Kündigungsfrist folgen, und innerhalb der Frist oder mit ihrem Ablauf, Wirkung entfalten sollen. Die Arbeitgeberin muss davon ausgehen, dass die Kündigungsschutzklage zugleich gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch andere Tatbestände bis zu dem in der Kündigung vorgesehenen Auflösungstermin gerichtet ist.

Betriebsratsmitglieder unterliegen Geheimhaltungspflicht

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2015, Aktenzeichen 6 TaBV 48/11

Veröffentlicht ein Betriebsratsmitglied geheimhaltungspflichtige Informationen der Arbeitgeberin und erklärt dies auch zukünftig zu tun, ist sein Ausschluss aus dem Betriebsrat auch dann gerechtfertigt, wenn der Verstoß aus der vorigen Amtszeit des Betriebsrats stammt.

Verjährung des Vergütungsanspruches für einen betrieblichen Verbesserungsvorschlag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.12.2015, Aktenzeichen 9 AZR 431/13

Wird in einer Betriebsvereinbarung die Verjährung von Vergütungsansprüchen für Verbesserungsvorschläge festgelegt, kann eine Vergütung nicht später nachwirkend geltend gemacht werden.

Kündigungsschutzklage gegen Insolvenzverwalter möglich

Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 09.12.2014, Aktenzeichen 6 Sa 550/14

Findet nach der Kündigung ein Betriebsübergang statt, kann die Kündigungsschutzklage gegen den Insolvenzverwalter gerichtet werden, auch wenn der Betriebsübergang bereits vor der Klageerhebung stattgefunden hat. Der neue Inhaber muss das gekündigte Arbeitsverhältnis übernehmen und sich die Kündigungsschutzklage zurechnen lassen.

Annahmeverzug – Vergütungsanspruch ohne Arbeitsleistung

Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 04.02.2015, Aktenzeichen 15 Sa 1464/14

Bietet ein Arbeitnehmer der Arbeitgeberin rechtzeitig seine Arbeitskraft an, gerät die Arbeitgeberin unter Annahmeverzug. Nimmt die Arbeitgeberin das berechtigte Angebot der Arbeitskraft nicht an, gerät sie in die Verpflichtung, Vergütungsansprüche ohne erbrachte Arbeitsleistung zahlen zu müssen.

Sozialauswahl bei betriebsbedingter Änderungskündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.01.2015, Aktenzeichen 2 AZR 164/14

Die im § 1 Absatz 3 Satz 1 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) genannten Sozialkriterien sind für die Sozialauswahl maßgebend, verfügen jedoch gegenseitig über keine Priorität. Die individuellen Unterschiede sind immer im Einzelfall abzuwägen.

Nach Ankündigung der Pflegezeit keine Kündigung möglich

Landesarbeitsgericht Thüringen, Urteil vom 02.10.2014, Aktenzeichen 6 Sa 345/13

Beantragt ein Arbeitnehmer die Pflege eines nahen Angehörigen mit Pflegestufe, kann die Arbeitgeberin bis zum Ende der Pflegezeit keine Kündigung aussprechen.

Sozialwidrige Kündigung eines leitenden Angestellten

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 04.12.2014, Aktenzeichen 6 Sa 582/14

Die betriebsbedingte Kündigung eines leitenden Angestellten bedarf keiner Zustimmung des Betriebsrats. Die Kündigung ist jedoch sozial nicht gerechtfertigt, falls vorher keine Abmahnung erfolgt.

Fortbestand Arbeitsverhältnis bei Widerspruch gegen Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.12.2014, Aktenzeichen 8 AZR 943/13

Ist der Widerspruch gegen einen Betriebsübergang erfolgreich, bleibt das bisherige Arbeitsverhältnis bestehen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement ohne Rechtsanwalt

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 13.November 2014, Aktenzeichen 15 Sa 979/14

Für die Durchführung des Verfahrens zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM-Verfahren) § 84 Abs. 1 und Abs. 2 SGB IX (Sozialgesetzbuch 9) besteht kein Anspruch auf die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.

3-wöchige Frist für Kündigungsschutzklage darf nicht unterlaufen werden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.09.2014, Aktenzeichen 2 AZR 788/13

Zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage gilt eine gesetzlich geregelte Frist von 3 Wochen. Wird ein Arbeitnehmer damit überrascht, auf diese Frist ohne Gegenleistung zu verzichten, ist diese Regelung unwirksam.

Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung für Kurzarbeit

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.11.2015, Aktenzeichen 4 Sa 1108/14

Eine Betriebsvereinbarung für Kurzarbeit ist nur dann wirksam wenn Beginn und Dauer der Kurzarbeit, Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die betroffenen Abteilungen sowie die Zeiträume des Arbeitsausfalls konkret geregelt sind.

Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2014, Aktenzeichen 1 AZR 434/13

Eine Kündigung, die auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers beruht, setzt eine Abmahnung voraus. Es ist davon auszugehen, dass bereits eine Abmahnung einen positiven Einfluss auf das Arbeitsverhältnis nach sich zieht und künftige Vertragstreue herbeiführt.

Mitbestimmungsrecht Betriebsrat bei Bewerbungen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.10.2014, Aktenzeichen ABR 10/13

Die Arbeitgeberin ist verpflichtet, den Betriebsrat über sämtliche Einstellungen und Bewerbungen zu unterrichten. Es besteht eine Vorlage- und Auskunftspflicht nach § 99 Abs.1 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz).

Mindestlohn für Bereitschaftsdienst in der Pflegebranche

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.11.2014, Aktenzeichen 5 AZR 1101/12

Für Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereitschaft in der Pflegebranche ist mindestens der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen.

Fristlose Kündigung bei sexueller Belästigung nicht zwangsläufig

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.11.2014, Aktenzeichen 2 AZR 651/13

Eindeutige sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz rechtfertigt nicht zwangsläufig die außerordentliche fristlose Kündigung. Nur wenn Abmahnung und ordentliche Kündigung als mildernde Mittel nicht in Betracht kommen, ist die außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

Adipositas (Übergewichtigkeit) kann als körperliche Behinderung gelten

EuGH, Urteil vom 18.12.2014, Aktenzeichen C-354/13

Falls ein Arbeitnehmer mit Adipositas durch damit zusammenhängende eingeschränkte Mobilität oder auftretende Krankheitsbilder an der Verrichtung seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft gehindert oder beeinträchtigt wird, so kann er als körperlich behindert im Sinne der europäischen Richtlinie 2000/78 (Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf vom 27. November 2000) gelten.

Unwirksamkeit gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung führt zu Arbeitsverhältnis

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.10.2014, Aktenzeichen 9 AZR 1021/12

Werden Arbeitnehmer innerhalb eines Konzerns an andere Konzernbetriebe mit Gewinnabsicht verliehen, ist eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung erforderlich. Liegt die Erlaubnis nicht vor, entsteht mit dem entleihenden Betrieb ein festes Arbeitsverhältnis.

Tel. (030) 25 29 98 43
Fax (030) 25 29 93 84
E-Mail: kanzlei@stark-verhandeln.de

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