Betriebsrat verweigert Zustimmung für dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.07.2013, Aktenzeichen 7 ABR 91/11
Wird ein Leiharbeitnehmer unbegrenzt anstelle eines Stammarbeitnehmers eingesetzt, ist das ein Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Der Betriebsrat kann berechtigt seine Zustimmung verweigern.