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Betriebsrat verweigert Zustimmung für dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.07.2013, Aktenzeichen 7 ABR 91/11

Wird ein Leiharbeitnehmer unbegrenzt anstelle eines Stammarbeitnehmers eingesetzt, ist das ein Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Der Betriebsrat kann berechtigt seine Zustimmung verweigern.

Anrechnung von Arbeitslosengeld auf Karenzentschädigung  

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil 30.01.2014, Aktenzeichen 13 Sa 744/13

Wird im Rahmen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbot eine Entschädigung für die Karenzzeit vereinbart, so ist das Arbeitslosengeld nicht auf diese Entschädigung anzurechnen.

Sozialplan für zukünftige betriebliche Änderungen

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.01.2014, Aktenzeichen 3 TaBV 38/11

Ein Sozialplan kann sich auf zukünftige Änderungen im Unternehmen beziehen, wenn ein System zur Steigerung der Produktivität geplant wird.

Getilgte Vorstrafen müssen bei Einstellung nicht erklärt werden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2014, Aktenzeichen 2 AZR 1071/12

Für die Beschäftigung in einer Justizvollzugsanstalt müssen Verurteilungen, die im Bundeszentralregister getilgt sind, nicht angegeben werden. Bereits eingestellte strafrechtliche Ermittlungsverfahren müssen ebenfalls nicht angegeben werden.

Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.05.2014, Aktenzeichen 1 ABR 50/12

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen nach § 99 Abs. 1 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) beruht auf der Art der betrieblichen Eingliederung der Beschäftigten. Es muss nicht berücksichtigt werden in welchem tatsächlichen Rechtsverhältnis die Beschäftigten zum Betriebsinhaber stehen.

Entgeltfortzahlung über 6 Wochen hinaus

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.09.2014, Aktenzeichen 10 AZR 651/12

Schließt sich an eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eine weitere Periode der Arbeitsunfähigkeit an, so beginnt unter Umständen eine neue Periode der Entgeltfortzahlung.

Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Aktenzeichen 5 Sa 122/13, Urteil vom 22.Oktober 2013

Wird eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen, ist im Einzelfall die Rechtfertigung der Kündigung zu prüfen. Eine Kündigung ohne Abmahnung muss einer Interessenabwägung standhalten. Es ist zu prüfen, ob der Arbeitgeberin die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung zumutbar ist.

Wiederholte Änderungskündigung mit gleichem Kündigungsgrund

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2014, Aktenzeichen AZR 840/12

Die Begründung einer Kündigung kann nicht wiederholt angewendet werden, wenn eine gleich begründete Kündigung bereits rechtskräftig abgewiesen wurde und sich die Voraussetzungen für die Kündigung nicht geändert haben.

Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Januar 2014, Aktenzeichen 14 Sa 776/13

Eine außerordentliche Kündigung kann nur wirksam sein, wenn sie auf einem wichtigen Grund basiert. Der wichtige Grund muss einer Interessenabwägung standhalten, die berücksichtigt, ob der Arbeitgeberin die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Abwägung beiderseitiger Interessen und Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist.

Zuständigkeit für einen Sozialplan

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.Februar 2014, Aktenzeichen 12 TaBV 36/13

In einem Konzern sind am Sozialplan der Konzernbetriebsrat, Gesamtbetriebsräte sowie sämtliche Einzelbetriebsräte zu beteiligen, falls es ernsthafte Zweifel gibt, welches Gremium zuständig ist. Auf Arbeitgeberseite sind das herrschende und die beherrschten Unternehmen zu beteiligen.

Ungekürztes Arbeitsentgelt bei Kurzarbeit

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 12.06.2014, Aktenzeichen 11 Sa 1566/13

Wird Kurzarbeit angeordnet, so müssen konkrete Vereinbarungen mit einzelnen Mitarbeitern getroffen werden. Eine allgemeine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit, ohne konkrete Regelungen für einzelne Mitarbeiter, ist ungültig.

Empfänger einer Klagezustellung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Februar 2014, Aktenzeichen 2 AZR 248/13

Eine Klage darf nicht an einer unvollständigen oder fehlerhaften Bezeichnung der gegnerischen Partei scheitern, solange eindeutig erkennbar ist, welche juristische Partei tatsächlich gemeint ist.

Betriebsteilübergang bei personallastigen Firmen

Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 22.05.2014, Aktenzeichen 8 AZR 1069/12

Wird eine wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortgeführt, liegt ein Betriebsübergang bzw. Betriebsteilübergang vor. Diese Einheit kann im wesentlichen auf menschlicher Arbeitskraft beruhen.

Unangemessene Formulierungen im Arbeitsvertrag sind unzulässig

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Aktenzeichen 2 Sa 206/13, Urteil vom 14.12. 2013

Formulierungen im Arbeitsvertrag müssen transparent sein. Soll das Arbeitsverhältnis selbst bei einem befristeten Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente enden, ist diese Formulierung uneindeutig und widerspricht den gesetzlichen Regelungen. Das Arbeitsverhältnis könnte anhand dieser Formulierung bereits enden, obwohl keine Rente gewährt würde.

Langjährige Alkoholabhängigkeit gilt als chronische Krankheit

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 16.01.2014, Aktenzeichen 13 Sa 516/13

Ist eine Person langjährig alkoholabhängig, so gilt dies als Krankheit. Anspruch auf Krankengeld besteht auch bei einem Rückfall nach stationärem Entzug.

Mehrfach wiederholte Krankheit ist nicht zwangsläufig ein Kündigungsgrund

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.01.2014, Aktenzeichen 2 AZR 582/13

Häufige Kurzerkrankungen können zwar generell zu einer Kündigung führen, es müssen jedoch die konkreten Begleitumstände betrachtet werden.

Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.01.2014, Aktenzeichen 2 AZR 372/13

Eine außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen ist gegenüber einem ordentlich kündbaren Arbeitnehmer grundsätzlich unzulässig. Die Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung ist nicht möglich.

Abholen von Dienstkleidung ist vergütungspflichtig

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2014, Aktenzeichen 5 AZR 954/12

Sind Mitarbeiter verpflichtet Dienstkleidung zu tragen, dann müssen Aufwendungen für die Dienstkleidung ersetzt werden. Das gilt auch, wenn die Dienstkleidung außerhalb der Arbeitszeit von einem anderen Ort als die Dienststelle abzuholen ist.

Rückerstattung der Fortbildungskosten unangemessen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.03.2014, Aktenzeichen 9 AZR 545/12

Es kann unangemessen sein, dass ein Arbeitnehmer seine Fortbildungskosten bei vorzeitiger Kündigung selbst zu tragen hat. Insbesondere, wenn die vertragliche Formulierung zur Rückzahlung einseitig von der Arbeitgeberin vorgegeben wurde und nicht die Interessen beider Vertragsparteien berücksichtige.

Urlaubsanspruch während Erwerbsminderung und Krankheit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.10.2013, Aktenzeichen 9 AZR 302/12

Urlaubsanspruch besteht auch während Krankheit und Bezug von Erwerbsminderungsrente. Der Anspruch erlischt jedoch bei langfristiger Krankheit oder Bezug von Erwerbsminderungsrente im zweiten auf den Urlaubsanspruch folgenden Jahr.

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 1 ABR 57/12, Urteil vom 14.01.2014

Findet eine Änderung der vereinbarten Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter statt, so hat der Betriebsrat ein Recht auf Mitbestimmung. Entlohnungen, die integraler Bestandteil des Vergütungssystems sind, unterliegen der Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats.

Freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch gilt als allgemeine Geschäftsbedingung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2014, Aktenzeichen 10 AZR 622/13

Ein Freiwilligkeitsvorbehalt in Dienstvereinbarungen kann vom Arbeitgeber nicht beliebig dahingehend ausgelegt werden ob überhaupt eine Bonuszahlung erfolgt. Wurde eine Dienstvereinbarung abgeschlossen, entsteht eine zwingende Wirkung. Es muss ein Bonusetat vorgehalten werden der ausreicht, die zu vergütenden Leistungen zu honorieren.

Nichterscheinen zur Arbeit ist grundsätzlich keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.04.2013, Aktenzeichen 8 AZR 130/13

Kommt ein Arbeitnehmer nicht seiner Arbeitspflicht nach, bedeutet dieser Umstand nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Gleiches Einkommen bei Arbeitnehmerüberlassung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2014, 5 AZR 1047/12

Beschäftigte, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig sind, haben den Anspruch auf gleiche Entlohnung wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer (Equal-Pay). Gibt es beim Entleiher keine vergleichbaren Arbeitnehmer, so hat der Entleiher Auskunft zu gewähren, zu welchen Bedingungen er eigenes Personal an diesem Arbeitsplatz beschäftigen würde.

Untauglich für Nachtschicht ist keine Krankheit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.04.2014, Aktenzeichen 10 AZR 637/13

Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschicht mehr leisten kann, ist nicht zwangsläufig arbeitsunfähig krank.

Betriebsrat hat Anspruch auf Fachzeitschrift – Trotz Internetzugang

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2014, Aktenzeichen 7 ABN 91/13

Zusätzlich zur Nutzung des Internets hat der Betriebsrat darauf Anspruch, vom Arbeitgeber eine Fachzeitschrift finanziert zu bekommen.

Verfallene Gleitzeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.12.2013, Aktenzeichen 1 ABR 40/12

Der Verfall von Überstunden im Rahmen von Gleitzeitarbeit kann vom Betriebsrat nicht angegriffen werden, solange der Verfall unter Beachtung gesetzlicher Arbeitszeitregelungen vollzogen wird und die Vergütungspflicht nicht angetastet wird.

Verzicht auf Tariflohn ist unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.02.2014, Aktenzeichen 4 AZR 317/12

Der tarifvertragliche Anspruch auf Lohnleistungen kann nicht durch einen einzelvertraglichen Verzicht aufgehoben werden. Der Verzicht ist selbst dann unwirksam, wenn er erst nach einem Betriebsübergang ausgesprochen wurde.

Fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.20.2013, Aktenzeichen 2 AZR 1078/12

Basiert eine fristlose Kündigung nicht auf einem wichtigen Grund, ist sie unwirksam. Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund setzt voraus, dass eine massive Vertragsverletzung vorliegt, die es nicht erlaubt, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und Abwägung beidseitiger Interessen, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist fortzusetzen.

Unterrichtung der Arbeitnehmer bei Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.11.2013, Aktenzeichen 8 AZR 824/12

Betriebsangehörige müssen umfassend bei einem Betriebsübergang unterrichtet werden. Dazu gehört insbesondere die Information über die Identität der Erwerberin. Als erforderliche Daten gelten die Angabe zum Handelsregister, die Handelsregisternummer sowie die korrekte Bezeichnung der erwerbenden Firma. Die Identität der Erwerberin muss sich unmittelbar aus der Einsicht ins Handelsregister ergeben.

Mehrfache Befristung des Arbeitsverhältnisses kann rechtsmissbräuchlich sein

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.01.2014, Aktenzeichen 7 AZR 243/12

 Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund ist bis zu einer Zeitdauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieses Zeitraums sind maximal drei Verlängerungen des Arbeitsverhältnisses erlaubt. Wird bei einem verbundenen Arbeitgeber die Befristung fortgesetzt, kann sie rechtsmissbräuchlich sein.

Streikbegleitender Flashmob ist Arbeitskampf

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.04.2014, Aktenzeichen 1 BvR 3185/09

Gewerkschaftlich organisierte Flasmobs sind generell ein zulässiges Mittel des Arbeitskampfes. Als streikbegleitende Aktionen der Gewerkschaft, mit denen tarifliche Ziele verfolgt werden, fallen Flashmobs unter den Schutzbereich von Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes urteilte das Bundesverfassungsgericht.

Unbefristetes Vorbeschäftigungsverbot für befristete Arbeitsverhältnisse

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2014, Aktenzeichen 7 Sa 64/13

Entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) besteht nach Ansicht des LAG Baden-Württemberg ein unbefristetes Vorbeschäftigungsverbot für befristete Arbeitsverhältnisse. Das Vorbeschäftigungsverbot nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge) bestehe zeitlich unbeschränkt. Das Vorbeschäftigungsverbot sei verfassungsgemäß.

Betriebsratssitzung ist ohne vorherige Tagesordnung beschlussfähig

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 22.02.2014, Aktenzeichen 7 AS 6/13

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) revidierte in dieser Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung. Der Betriebsrat ist nun auch dann beschlussfähig, wenn der Tagesordnungspunkt nicht vorher in der Einladung erwähnt wurde und nicht alle Betriebsratsmitglieder zur Beschlussfassung anwesend sind.

Betriebsbedingte Kündigung ohne Sozialauswahl unwirksam

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.01.2014, Aktenzeichen 1 Sa 230/13

Bevor ein Außendienstmitarbeiter betriebsbedingt gekündigt wird, ist die soziale Rechtfertigung der Kündigung zu prüfen. Vertriebsmitarbeiter mit gleichen Aufgaben in anderen Vertriebsbezirken sind für die Sozialauswahl betrachtbar, wenn der Arbeitsvertrag keine Einschränkung auf ein Vertriebsgebiet enthält.

Begründung einer außerordentlichen Kündigung nicht ausreichend

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Aktenzeichen 2 SA 105/13

Liegen keine ausreichenden Beweise für eine Kündigungsbegründung vor, ist die außerordentliche Kündigung unwirksam.

Altersteilzeit muss in Rente münden

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.2014, Aktenzeichen  L 13 AL 283/12

Wird ein Altersteilzeitvertrag abgeschlossen, muss sich an das Ende der Altersteilzeit der Bezug der Altersrente anschließen. Wird hingegen nach der Altersteilzeit Arbeitslosengeld beantragt, so widerspricht dieses Verhalten dem Zweck des Altersteilzeitgesetzes.

Weihnachtsgeld bei Ausscheiden vor Jahresende

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.11.2013,  Aktenzeichen  10 AZR 848/12

Weihnachtsgeld und anderen Sonderzahlungen dürfen nicht von einer volljährigen Beschäftigung abhängig gemacht werden.

Kündigungsfrist eines befristeten Arbeitsvertrages

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.März 2014, Aktenzeichen C-38/13

Währt ein befristetes Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate, so darf sich die Kündigungsfrist bei vergleichbaren Beschäftigungsbedingungen nicht von der Kündigungsfrist eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses unterscheiden.

Urlaubsanspruch besteht nur bis zum 31. März des zweiten auf das jeweilige Urlaubsjahr folgenden Jahres

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.November 2013, Aktenzeichen 9 AZR 646/12

Ist ein Arbeitnehmer mehrere Jahre arbeitsunfähig erkrankt, so besteht sein Urlaubsanspruch nicht unbegrenzt fort.

Betriebszugehörigkeit bei Betriebsteilübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.10.2013, Aktenzeichen 8 AZR 763/12

Für die Übernahme von Arbeitnehmern bei Betriebsteilübergang ist entscheidend, ob die Arbeitnehmer überwiegend im übergehenden Betriebsteil beschäftigt waren.

Schwerbehindertenvertreter muss angehört werden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. August 2013, Aktenzeichen 8 AZR 574/12

Bewirbt sich ein Schwerbehinderter um eine Stelle, muss die Schwerbehindertenvertretung zwingend angehört werden. Weder der Arbeitgeberin noch der Schwerbehindertenvertretung steht es zu, diese Pflicht zu verletzen.

Aufnahme in Betriebsrat keine Gewähr für unbefristetes Arbeitsverhältnis

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 5.November 2013, Aktenzeichen 7 Sa 1007/13

Während seines 4. aufeinanderfolgend befristeten Arbeitsverhältnisses wurde ein Lagerarbeiter Mitglied im Betriebsrat. Die Mitgliedschaft im Betriebsrat ist jedoch kein Grund, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden. Für die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist die Gesamteinschätzung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers von Bedeutung. Eine nichterfolgte Übernahme wegen einer Betriebsratstätigkeit wäre hingegen eine nicht hinnehmbare Benachteiligung. Für die Annahme, dass die Übernahme wegen der Betriebsratstätigkeit nicht erfolgte, wurden keine ausreichenden Beweise vorgelegt.

Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.10.2013, Aktenzeichen 1 ABR 25/12

Sollen Arbeitsplätze im Betrieb mit Leiharbeitnehmern besetzt werden, ist eine innerbetriebliche Ausschreibung erforderlich. Die innerbetriebliche Ausschreibung ist selbst dann erforderlich, wenn die Arbeitsplätze nur vorübergehend mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen.

Befristung im Arbeitsvertrag unbegründet

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.09.2013, Aktenzeichen 7 AZR 107/12

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist ungültig, wenn beim Abschluss des Arbeitsvertrages nicht eindeutig der Wegfall der Arbeitsaufgabe erkennbar ist. Die Befristung eines Arbeitsauftrages gegenüber der Arbeitgeberin ist kein Grund das unternehmerische Risiko auf Beschäftigte abzuwälzen.

Tarifvertrag geht vor Betriebsvereinbarung

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.Oktober 2013, Aktenzeichen 7 TaBV 56/13

Regelungen über Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die im Tarifvertrag geregelt sind, können nicht durch anderslautende Regelungen in Betriebsvereinbarungen ersetzt werden, es sei denn, der Tarifvertrag lässt dies ausdrücklich zu. (Siehe § 77 Abs. 3 BetrVG)

Tel. (030) 25 29 98 43
Fax (030) 25 29 93 84
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