Anspruch des Betriebsrats auf Einsicht in nicht-anonymisierte Gehaltslisten trotz Widerspruch einzelner Mitarbeiter

Landesarbeitsgericht Sachsen, Beschluss vom 26.05.2025, Aktenzeichen 2 TaBV 8/24 Sachverhalt und Hintergrund: Im Verfahren stritten Betriebsrat und Arbeitgeberin über die Verpflichtung, dem Betriebsrat Einsicht in nicht-anonymisierte Bruttolohn- und Gehaltslisten für bestimmte Arbeitnehmer zu gewähren. Die Listen betrafen die Monate Mai und Juni 2023. Fünf Arbeitnehmer hatten der Einsicht ausdrücklich widersprochen und ein standardisiertes Schreiben vorgelegt. … Weiterlesen