Änderungsschutzklage beendet nicht das Arbeitsverhältnis
Arbeitsverhältnis bei Änderungsschutzklage
Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 1 AZR 320/13, Urteil vom 24.10.2013
Während einer Änderungsschutzklage besteht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich fort.