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Fristlose Kündigung nach Bedrohung mit dem Messer

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (5. Kammer), Urteil vom 13.07.2023, Aktenzeichen 5 Sa 5/23 Amtliche Leitsätze: 1. Eine ernstliche Bedrohung des Arbeitnehmers mit Gefahren für Leib oder Leben