BAG verschärft die Anforderungen an Massenentlassungen: Anzeige vor Kündigung ist Wirksamkeitsvoraussetzung
Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 01.04.2026, Aktenzeichen 6 AZR 152/22 und 6 AZR 157/22 Mit den Urteilen vom 1. April 2026 hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts