Bundesarbeitsgericht: Kein Anscheinsbeweis für den Zugang einer bEM-Einladung per Scan-Einschreiben
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.05.2026, Aktenzeichen 2 AZR 184/25 Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision der Arbeitgeberin zurückgewiesen und damit die Unwirksamkeit der krankheitsbedingten Kündigung bestätigt. Kernpunkt