Befristeter Arbeitsvertrag ungültig

Befristung im Arbeitsvertrag unbegründet

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.09.2013, Aktenzeichen 7 AZR 107/12

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist ungültig, wenn beim Abschluss des Arbeitsvertrages nicht eindeutig der Wegfall der Arbeitsaufgabe erkennbar ist. Die Befristung eines Arbeitsauftrages gegenüber der Arbeitgeberin ist kein Grund das unternehmerische Risiko auf Beschäftigte abzuwälzen.