Betriebsratssitzung kann über unvollständige Tagesordnung beschliessen

Betriebsratssitzung ist ohne vorherige Tagesordnung beschlussfähig

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 22.02.2014, Aktenzeichen 7 AS 6/13

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) revidierte in dieser Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung. Der Betriebsrat ist nun auch dann beschlussfähig, wenn der Tagesordnungspunkt nicht vorher in der Einladung erwähnt wurde und nicht alle Betriebsratsmitglieder zur Beschlussfassung anwesend sind.