Annahmeverzug: Darlegungs- und Beweislast der Arbeitgeberin

Vergßtung von Annahmeverzug bei Leistungsunfähigkeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.07.2021, Aktenzeichen 5 AZR 543/20

Bezweifelt die Arbeitgeberin die Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers bezßglich seines gestellten Anspruchs auf Annahmeverzug, trägt sie die Darlegungs- und Beweislast.