Corona-Prämie für Pflegekräfte

Streit über Corona-Prämie wird vom Sozialgericht entschieden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.03.2022, Aktenzeichen AZB 25/21

Ein Streit über die Auszahlung einer Corona-Prämie ist vor einem Sozialgericht zu entscheiden, denn Rechtsfragen, die im Grundsatz im Sozialgesetzbuch XI geregelt sind, gehören in die Zuständigkeit der Sozialgerichte.