Corona-Prämie für Pflegekräfte
Streit über Corona-Prämie wird vom Sozialgericht entschieden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.03.2022, Aktenzeichen AZB 25/21
Ein Streit über die Auszahlung einer Corona-Prämie ist vor einem Sozialgericht zu entscheiden, denn Rechtsfragen, die im Grundsatz im Sozialgesetzbuch XI geregelt sind, gehören in die Zuständigkeit der Sozialgerichte.