Änderungskündigung kann sozial nicht gerechtfertigt sein

Diese Änderungskündigung ist sozial nicht gerechtfertigt

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.01.2017, Aktenzeichen 2 AZR 68/16

Wird mit einer Änderungskündigung nicht ausreichend erklärt, welche Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer zukünftig zu erbringen hat, ist diese sozial nicht gerechtfertigt.