Widerruf Weihnachtsgeld bei wirtschaftlicher Notlage

Widerruf der Zahlung von Weihnachtsgeld

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.01.2017, Aktenzeichen 1 AZR 774/14

Ist der Widerruf der Zahlung von Weihnachtsgeld im Falle einer wirtschaftlichen Notlage im Arbeitsvertrag vereinbart, darf die Arbeitgeberin die Zahlung dann widerrufen, wenn die Notlage tatsächlich eintritt.