1x1 Arbeitsrecht

Die ordentliche Kündigung

Mit dem Begriff „ordentlich“ wird ausgedrückt, dass es sich um eine fristgemäße Kündigung handelt.

Die ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Welche Kündigungsfrist maßgeblich ist, ergibt sich aus dem Gesetz, einem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag darf dabei die gesetzliche Kündigungsfrist bzw. eine eventuell geltende tarifliche Kündigungsfrist nicht unterschreiten.


Während der Probezeit darf die Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 3 BGB längstens für einen Zeitraum von 6 Monaten auf 2 Wochen verkürzt werden.

§ 622 Abs. 5 BGB regelt, dass die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer nicht länger sein darf als die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber.

Wenn ein Arbeitgeber ordentlich kündigt, kommen dafür grundsätzlich 3 verschiedene Gründe in Betracht.

Er kann ordentlich

kündigen. Für jede dieser verschiedenen Arten der ordentlichen Kündigungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Kündigungen entsprechend dem Kündigungsschutzgesetz wirksam sind.

 

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