Abfindung - Zahlungsanspruch

Anspruch auf Abfindung bei Kündigung

Gesetzlich haben sie Anspruch auf Zahlung einer Abfindung wenn ein Sozialplan abgeschlossen wurde und dieser auf sie Anwendung findet. Sie haben auch Anspruch auf Zahlung einer Abfindung wenn das Arbeitsverhältnis zerrüttet ist. An die Zerrüttung werden sehr hohe Anforderungen gestellt, sodass dies in der Praxis kaum vorkommt.

Dennoch werden viele Kündigungsschutzprozesse durch Zahlung einer Abfindung beendet. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer haben Lust auf langwierige Prozesse. Zudem fürchten Arbeitgeber, dass sie am Ende eines verlorenen Rechtstreits das Entgelt für den Arbeitnehmer nachzahlen müssten.

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