Fristen - Änderungskündigung
Gibt es bei der Änderungskündigung Fristen zu beachten?
Ja, es gibt Fristen. Zum einen müssen Sie die Klagefrist einhalten. Diese beginnt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Die Klage ist vor dem Arbeitsgericht einzureichen. Zum anderen müssen Sie die Frist einhalten, die für die Vorbehaltserklärung notwendig ist. Die Vorbehaltserklärung wird gegenüber dem Arbeitgeber ebenfalls in einer Frist von 3 Wochen eingereicht. Versäumen Sie diese Fristen kann das rechtliche Nachteil für Sie haben.
Was können wir für Sie tun?
Nehmen Sie gerne Kontakt auf.
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