Kündigung im Kleinbetrieb

Kündigungsschutz in Kleinbetrieb

Zur Klärung des Kündigungsschutzes ist zu festzustellen wie klein der Betrieb ist. Sind im Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer tätig, findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung. Sind in ihrem Betrieb bis zu 10 oder weniger Arbeitnehmer tätig, findet das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung. Daneben gibt es viele andere Unwirksamkeitsgründe und Dinge die abzuwägen sind.

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