Kündigungsschutzklage - Arbeitsrecht

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen

Eine Kündigungsschutzklage einzureichen bedeutet, sich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen. Sie können sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen, wenn die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist. Sie ist sozial ungerechtfertigt, wenn weder personenbedingte, verhaltensbedingte noch betriebsbedingte Gründe die Kündigung rechtfertigen. Ferner ist Voraussetzung, dass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Es findet Anwendung, wenn im Betrieb oder Unternehmen mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden und Sie selbst länger als 6 Monate im Betrieb oder Unternehmen tätig sind. Sie haben zum Einreichen der Kündigungsschutzklage eine Frist von 3 Wochen. Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung automatisch rechtswirksam.

Um die Erfolgsaussichten Ihrer Klage zu prüfen, wenden Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens.

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