Sozialauswahl zwingend?
Muss im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl erfolgen?
Zwischen mehreren vergleichbaren Arbeitenehmern muss herausgefunden werden wer eine Kündigung erhält. Das ist jedoch nicht in jedem Fall notwendig. Die Sozialauswahl entfällt, wenn allen Arbeitnehmern gekündigt wird. Das heißt, bei einer Betriebsschliessung entfällt die Sozialauswahl. Im Rahmen einer Kündigung könnte es sein, dass ein Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz begleitet, den es nur einmalig gibt. Auch in diesem Fall entfällt die Sozialauswahl. In der Praxis spielt die Frage der Sozialauswahl immer wieder eine Rolle. Es lohnt sich also die Sozialauswahl gut zu hinterfragen und zu beleuchten.
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