Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung

Sozialauswahl im Kontext der betriebsbedingten Kündigung

Durch die Sozialauswahl entscheidet der Arbeitgeber für eine Gruppe potentiell betroffener Arbeitnehmer, wer die Kündigung tatsächlich erhält. Beispiel: Wir haben eine Gruppe von 5 Arbeitnehmern. Einer dieser Arbeitnehmer wird seinen Arbeitsplatz verlieren. Freie Arbeitsplätze gibt es nicht. Der Arbeitgeber ermittelt zunächst, ob alle 5 Arbeitnehmer miteinander vergleichbar sind. Hat er die Vergleichbarkeit festgestellt, muss er im nächsten Schritt anhand der Sozialkriterien festlegen, wer die Kündigung erhält. Die Sozialauswahl dient also dem Zweck, die Kündigung an denjenigen zu überreichen, der sozial am wenigsten schutzwürdig ist.

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