In meiner anwaltlichen Tätigkeit stoĂe ich immer wieder auf Unklarheiten im Hinblicke auf die Zuständigkeit der verschiedenen Gremien im Rahmen der verschiedenen Mitbestimmungstatbestände. Ist der Ăśrtliche Betriebsrat der Verhandlungspartner oder doch eher der Gesamtbetriebsrat nach § 50 BetrVG oder der Konzernbetriebsrat § 58 BetrVG?
Inwieweit kann ich ein betriebliches Thema auf den GBR verlagern? Oder umgekehrt, inwieweit kann ich als Gesamtbetriebsrat die Ăśrtlichen Gremien einbinden?
Welche Strategien sind sinnvoll, um die Rechte der Arbeitnehmer grĂśĂtmĂśglich zu schĂźtzen oder durchzusetzen?
Dieses Seminarangebot richtet sich vor allem an Betriebsräte, in denen auch ein Gesamtbetriebsrat und oder Konzernbetriebsrat existiert. Es macht Sinn Vertreter aus allen Gremien zusammen zu bringen und die gemeinsame Arbeit und Zielstellung zu diskutieren.
Bei Interesse und Fragen nutzen Sie das Kontaktformular fßr dieses 2-tägige Seminar. Wir werden uns direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und, wenn gewßnscht, Ihnen ein Angebot unterbreiten.
Was kĂśnnen wir fĂźr Sie tun?
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