Regelung zur Nutzung des Dienstfahrzeuges nach dem Ende der Lohnfortzahlung bei anhaltender Krankheit
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2025, Aktenzeichen 10 SLa 1164/24 Leitsätze: 1. Die Überlassung eines Firmenwagens auch zur privaten Nutzung stellt einen geldwerten Vorteil sowie Sachbezug dar und ist damit Teil der Arbeitsvergütung. Die Gebrauchsüberlassung ist regelmäßig zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung. Damit ist sie nur so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt leisten muss. … Weiterlesen