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Anwalt Arbeitsrecht Berlin

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Kündigung Abfindung Betriebsrat

Arbeitsvorbereitung

Überstunden nachweisen – schriftlich

15. Mai 2017 von redaktion

Nachweispflicht für Überstunden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.12.2016, Aktenzeichen 5 AZR 362/16

Die schriftliche Darlegung geleisteter Überstunden mit der Angabe der Tage und der Zeiträume genügt für einen Arbeitnehmer, um seine Überstunden nachzuweisen.

Kategorien BLOG Schlagwörter Arbeitsvorbereitung, Nachweis, Überstunden
Marion Zehe
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Steglitzer Damm 115 | 12169 Berlin

Tel. (030) 25 29 98 43
Fax (030) 25 29 93 84
E-Mail: kanzlei@stark-verhandeln.de

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