Arbeitszeit – Pflicht zur Erfassung

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.09.2022, Aktenzeichen 1 ABR 22/21

Arbeitgeber sind verpflichtet, zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Das System muss nicht zwingend in elektronischer Form betrieben werden.

Überstundenzuschlag für Teilzeitbeschäftigte

Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Dezember 2018, Aktenzeichen 10 AZR 231/18

Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte können bereits dann fällig werden, wenn das Teilzeitarbeitsvolumen, jedoch nicht die Arbeitszeit für Vollzeit, überschritten wurde (Änderung der Rechtsprechung).

Bezahlte Überstunden für Führungskräfte

Abgeltung von Überstunden für leitende Mitarbeiter

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.06.2017, Aktenzeichen 15 Sa 66/17

Der im Arbeitsvertrag geregelte Anspruch auf bezahlte Überstunden kann von der Arbeitgeberin nicht mit der Begründung als unwirksam erklärt werden, dass alle Führungskräfte im Unternehmen unentgeltlich Mehrarbeit leisten.

Überstunden durch Umkleidezeiten für auffällige Dienstkleidung

Auffällige Dienstkleidung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06. September 2017, Aktenzeichen 5 AZR 382/16

Eine Dienstbekleidung ist auffällig, wenn der Träger aufgrund seiner Kleidung in der Öffentlichkeit einem bestimmten Berufszweig oder einer bestimmten Branche zugeordnet werden kann. Das An- und Ablegen einer besonders auffälligen Dienstkleidung ist eine vergütungspflichtige Arbeit.

Bezahlung ungeplanter Überstunden in Teilzeitbeschäftigung

Anspruch auf Überstundenzuschlag für ungeplante Überstunden in Teilzeitbeschäftigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.03.2017, Aktenzeichen 6 AZR 161/16

Für ungeplante Überstunden, die über die tägliche Arbeitszeit hinaus abweichend vom Schichtplan angeordnet werden, steht den betroffenen Arbeitnehmern Überstundenzuschlag zu, unabhängig davon ob sie in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt sind.

Mindestlohn und Lohnzuschläge

Berechnung des Mindestlohnes in Abhängigkeit von Lohnzuschlägen

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 07.04.2016, Aktenzeichen 10 Sa 2139/15

Zulagen, die das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers und der von ihm erhaltenen Gegenleistung verändern, sind unabhängig vom Mindestlohn zusätzlich zu gewähren. Dazu gehören etwa Zuschläge für besondere Zeiten, für Arbeiten unter besonders erschwerende Bedingungen sowie Zuschläge für Mehrarbeit je Zeiteinheit oder für eine höhere Qualität der ausgeführten Arbeit.