Arbeitszeit – Pflicht zur Erfassung
Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.09.2022, Aktenzeichen 1 ABR 22/21
Arbeitgeber sind verpflichtet, zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Das System muss nicht zwingend in elektronischer Form betrieben werden.