Betriebsvereinbarung nicht einseitig kündbar

Einseitiger Widerruf von Regelungen einer Betriebsvereinbarung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.04.2017, Aktenzeichen 14 Sa 1991/16

Sind in einer Betriebsvereinbarung Sonderzahlungen vereinbart, kann die Arbeitgeberin nicht einseitig ohne Zustimmung des Betriebsrats die Zahlung der vereinbarten Sonderzahlungen einstellen.

Höhe einer Sonderzahlung durch schlüssiges Verhalten bestimmt

Höhe einer Sonderzahlung kann sich an ausgezahlter Rate bemessen

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 12.12.2016, Aktenzeichen 8 Sa 43/15

Wurde ein jährlich regelmäßig gezahltes Weihnachtsgeld üblicherweise in zwei Raten ausgezahlt, kann die Auszahlung der ersten Rate die verbindliche Festlegung der Höhe der Sonderzahlung und damit auch der zweiten Rate bedeuten.

Regelmässige Sonderzahlungen werden zum verbindlichen Angebot

Regelmäßige Sonderzahlungen gelten als Zahlungsverpflichtung

Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 10 AZR 266/14, Urteil vom 13.05.2015

Wurden über einen Zeitraum von drei Jahren regelmäßig ohne Vorbehalt Sonderzahlungen an Arbeitnehmer erbracht, so ergibt sich daraus ein verbindliches Angebot, das die Arbeitgeberin zur weiteren Zahlung verpflichtet. Frühere Rechtsprechungen des Bundesarbeitsgerichts, die der Arbeitgeberin Zahlung nach Gutdünken zubilligten, werden damit aufgegeben.