Weisung der Arbeitgeberin muss billigem Ermessen entsprechen

Unbillige Weisung der Arbeitgeberin unverbindlich

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. Juni 2017, Aktenzeichen 10 AZR 330/16 und 5 AS 7/17 (14.September 2017)

Abweichung von bisheriger Rechtsprechung

Entspricht die Weisung einer Arbeitgeberin nicht billigem Ermessen nach § 106 Gewerbeordnung, muss dieser nicht gefolgt werden.

Höhe einer Sonderzahlung durch schlüssiges Verhalten bestimmt

Höhe einer Sonderzahlung kann sich an ausgezahlter Rate bemessen

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 12.12.2016, Aktenzeichen 8 Sa 43/15

Wurde ein jährlich regelmäßig gezahltes Weihnachtsgeld üblicherweise in zwei Raten ausgezahlt, kann die Auszahlung der ersten Rate die verbindliche Festlegung der Höhe der Sonderzahlung und damit auch der zweiten Rate bedeuten.