Weisung der Arbeitgeberin muss billigem Ermessen entsprechen
Unbillige Weisung der Arbeitgeberin unverbindlich
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. Juni 2017, Aktenzeichen 10 AZR 330/16 und 5 AS 7/17 (14.September 2017)
Abweichung von bisheriger Rechtsprechung
Entspricht die Weisung einer Arbeitgeberin nicht billigem Ermessen nach § 106 Gewerbeordnung, muss dieser nicht gefolgt werden.