Weisung der Arbeitgeberin muss billigem Ermessen entsprechen

Unbillige Weisung der Arbeitgeberin unverbindlich

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. Juni 2017, Aktenzeichen 10 AZR 330/16 und 5 AS 7/17 (14.September 2017)

Abweichung von bisheriger Rechtsprechung

Entspricht die Weisung einer Arbeitgeberin nicht billigem Ermessen nach § 106 Gewerbeordnung, muss dieser nicht gefolgt werden.

Das unbefristete Prozessarbeitsverhältnis

Befristung eines Prozessbeschäftigungsverhältnisses

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.01.2017, Aktenzeichen 7 Sa 1760/16

Fehlt eine schriftliche Befristung des Prozessarbeitsverhältnisses, besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Wird ein Arbeitnehmer während eines Prozessbeschäftigungsverhältnisses von der Arbeit freigestellt, spricht der Umstand, dass dadurch keine Arbeitsleistung erbracht wird, nicht gegen das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses.