Zielvereinbarung – Billiges Ermessen für Leistungsbonus

Billiges Ermessen für Leistungsbonus im Rahmen einer Zielvereinbarung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.10.2022, Aktenzeichen 10 AZR 729/19

Ein auf Null festgesetzter Leistungsbonus bei einem negativen Ergebnis der maßgeblichen betrieblichen Einheit im Rahmen normaler Schwankungsbreiten widerspricht häufig billigem Ermessen.

Weisung der Arbeitgeberin muss billigem Ermessen entsprechen

Unbillige Weisung der Arbeitgeberin unverbindlich

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. Juni 2017, Aktenzeichen 10 AZR 330/16 und 5 AS 7/17 (14.September 2017)

Abweichung von bisheriger Rechtsprechung

Entspricht die Weisung einer Arbeitgeberin nicht billigem Ermessen nach § 106 Gewerbeordnung, muss dieser nicht gefolgt werden.

Betriebliches Eingliederungsmanagement und Billiges Ermessen

Billiges Ermessen bei betrieblichem Eingliederungsmanagement

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2016, Aktenzeichen 15 Sa 76/15

Überschreitet die Arbeitgeberin mit ihrer Anweisung die Grenzen billigen Ermessens, kann eine innerbetriebliche Umsetzung unwirksam sein.

Regelmässige Sonderzahlungen werden zum verbindlichen Angebot

Regelmäßige Sonderzahlungen gelten als Zahlungsverpflichtung

Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 10 AZR 266/14, Urteil vom 13.05.2015

Wurden über einen Zeitraum von drei Jahren regelmäßig ohne Vorbehalt Sonderzahlungen an Arbeitnehmer erbracht, so ergibt sich daraus ein verbindliches Angebot, das die Arbeitgeberin zur weiteren Zahlung verpflichtet. Frühere Rechtsprechungen des Bundesarbeitsgerichts, die der Arbeitgeberin Zahlung nach Gutdünken zubilligten, werden damit aufgegeben.