Betriebliches Eingliederungsmanagement statt Kündigung
Kündigung ohne betriebliches Eingliederungsmanagement
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.11.2018, Aktenzeichen 7 AZR 394/17
Ist die Arbeitgeberin zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) eines erkrankten Mitarbeiters verpflichtet, trifft sie eine erweiterte und Darlegungs- und Beweislast. Kommt sie dieser Darlegungslast nicht nach, ist eine Kündigung unangemessen und damit rechtsunwirksam.