Dreistufige Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung notwendig

LAG Köln (7. Kammer), Urteil vom 11.04.2024, Aktenzeichen 7 Sa 504/23 Amtlicher Leitsatz: Bei krankheitsbedingter dauernder Leistungsunfähigkeit ist eine negative Prognose hinsichtlich der künftigen Entwicklung des Gesundheitszustands indiziert. Der dauernden Leistungsunfähigkeit steht die völlige Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gleich. Eine solche Ungewissheit besteht, wenn in absehbarer Zeit nicht mit einer positiven Entwicklung gerechnet werden … Weiterlesen

Betriebliches Eingliederungsmanagement statt Kündigung

Kündigung ohne betriebliches Eingliederungsmanagement

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.11.2018, Aktenzeichen 7 AZR 394/17

Ist die Arbeitgeberin zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) eines erkrankten Mitarbeiters verpflichtet, trifft sie eine erweiterte und Darlegungs- und Beweislast. Kommt sie dieser Darlegungslast nicht nach, ist eine Kündigung unangemessen und damit rechtsunwirksam.