Wann verfälllt Urlaub bei langer Krankheit?
Verfall von Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.09.2021, Aktenzeichen 9 AZR 3/21 (A)
Der gesetzliche Urlaubsanspruch verfällt nicht, wenn die Arbeitgeberin ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommt den Arbeitnehmer – erforderlichenfalls förmlich – aufzufordern, seinen Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitteilt, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahrs oder Übertragungszeitraums verfällt, wenn er ihn nicht beantragt. Das gilt auch wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist.