Änderung einer Stellenbeschreibung verhindert nicht den Beschäftigungsanspruch

Beschäftigungsanspruch nach Änderung einer Stellenbeschreibung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.12.2016, Aktenzeichen 3 Sa 262/16

Eine Arbeitgeberin kann nicht einseitig den Inhalt der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeiten durch die Änderung einer Stellenbeschreibung verändern.

Versetzung ändert nicht ein befristetes Arbeitsverhältnis

Unbefristetes Arbeitsverhältnis durch Änderungsvertrag bei Vertretung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.05.2017, Aktenzeichen 7 AZR 301/15

Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann nur mit einem Änderungsvertrag unbefristet werden. Eine Versetzung hingegen ändert nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses.