Auskunftsanspruch über im Betrieb beschäftigte schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen

Erforderlichkeit der Übermittlung der Anzahl und Namen von schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen an den Betriebsrat und Reichweite der vom Betriebsrat zu gewährleistenden Datensicherheit – Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 09.05.2023 – 1 ABR 14/22 – Die Aufgabe des Betriebsrats, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, erfasst auch die Gruppe der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten leitenden Angestellten. Zur Erfüllung … Weiterlesen

Auskunftspflicht an Betriebsrat über schwerbehinderte Mitarbeiter

Auskunftspflicht über schwerbehinderte Mitarbeiter

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2022, Aktenzeichen 12 TaBV 4/21

Ein Auskunftsbegehren des Betriebsrates bezogen auf die Anzahl und Namen der im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Menschen kann sich aus der geplanten Einberufung einer Wahlversammlung durch den Betriebsrat zur Wahl eines Wahlvorstandes im Vorfeld der geplanten Wahl einer Schwerbehindertenvertretung ergeben.

Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen

Abgeltung Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.03.2022, Aktenzeichen 9 AZR 353/21

Der Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen ist gegenüber dem gesetzlichen Mindesturlaub sowie arbeits- bzw. tarifvertraglichen Ansprüchen auf Erholungsurlaub ein selbstständiger Anspruch.

Erneutes betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM)

Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 10.02.2022, Aktenzeichen 17 Sa 57/21

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich ein neuerliches betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines bEM erneut länger als sechs Wochen durchgängig oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt war, und zwar auch dann, wenn nach dem zuvor durchgeführten bEM noch nicht wieder ein Jahr vergangen ist.

Schwerbehinderte Person – Anspruch auf vertragsfremde Beschäftigung

Leidensgerechte Beschäftigung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.01.2022, Aktenzeichen 3 Sa 540/21

Eine schwerbehinderte Person hat gegenüber ihrer Arbeitgeberin Anspruch auch auf anderweitige, vertragsfremde Beschäftigung, wenn sie ihre vertraglich geschuldete Tätigkeit wegen ihrer Behinderung nicht mehr ausüben kann.

Auskunft an Betriebsrat über schwerbehinderte Beschäftigte

Anspruch des Betriebsrats auf Auskunft über die Beschäftigung schwerbehinderter Personen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2018, Aktenzeichen 1 ABR 11/17

Ein Betriebsrat kann Auskunft über im Betrieb beschäftigte schwerbehinderte Personen verlangen. Hingegen kann nur der Gesamtbetriebsrat Auskunft über alle im gesamten Unternehmen beschäftigte schwerbehinderte Personen verlangen.

Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor einer Änderungskündigung

Arbeitsgericht Hagen, Urteil vom 06.03.2018, Aktenzeichen 5 Ca 1902/17

Die Arbeitgeberin hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören. Sie hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.

Keine Benachteiligung für schwerbehinderte Beschäftigte

Verbot der Benachteiligung wegen körperlicher Schwerbehinderung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.09.2017, Aktenzeichen 8 AZR 492/16

Arbeitgeber dürfen schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen. Der Anspruch auf Entschädigung wegen körperlicher Behinderung setzt einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot voraus, das sowohl unmittelbare als auch mittelbare Benachteiligungen verbietet, wozu auch die Benachteiligung wegen einer Behinderung zählt.

Schwerbehinderte dürfen während der Einstellung nicht diskriminiert werden

Diskriminierung Schwerbehinderter während der Einstellung

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 30.11.2017, Aktenzeichen 7 Sa 90/17

Schwerbehinderte Personen dürfen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Ein nicht berücksichtigter Bewerber mit Schwerbehinderung kann bei Vorliegen einer unzulässigen Benachteiligung Schadensersatz und Entschädigung beanspruchen.

Änderung einer Stellenbeschreibung verhindert nicht den Beschäftigungsanspruch

Beschäftigungsanspruch nach Änderung einer Stellenbeschreibung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.12.2016, Aktenzeichen 3 Sa 262/16

Eine Arbeitgeberin kann nicht einseitig den Inhalt der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeiten durch die Änderung einer Stellenbeschreibung verändern.