Briefwahl bei der Schwerbehindertenvertretung: Nicht jede Verletzung der Wahlöffentlichkeit macht die Wahl anfechtbar

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 15.04.2026, Aktenzeichen 7 ABR 32/24 Die Kernaussage Bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung muss auch die Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen öffentlich erfolgen. Eine fehlende gesonderte Bekanntmachung von Ort und Zeit dieses Verfahrensschritts führt jedoch nicht automatisch zur Anfechtbarkeit der Wahl. Entscheidend ist vielmehr, ob die Behandlung der Briefwahlunterlagen tatsächlich in einer ordnungsgemäß … Weiterlesen

Auskunftspflicht an Betriebsrat über schwerbehinderte Mitarbeiter

Auskunftspflicht über schwerbehinderte Mitarbeiter

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2022, Aktenzeichen 12 TaBV 4/21

Ein Auskunftsbegehren des Betriebsrates bezogen auf die Anzahl und Namen der im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Menschen kann sich aus der geplanten Einberufung einer Wahlversammlung durch den Betriebsrat zur Wahl eines Wahlvorstandes im Vorfeld der geplanten Wahl einer Schwerbehindertenvertretung ergeben.

Fehlerhafte Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Anfechtung der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.06.2020, Aktenzeichen 16 TaBV 116/19

Eine verfahrensfehlerhafte Wahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Ergebnis erzielt worden wäre. Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl.

Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor einer Änderungskündigung

Arbeitsgericht Hagen, Urteil vom 06.03.2018, Aktenzeichen 5 Ca 1902/17

Die Arbeitgeberin hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören. Sie hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.

Schwerbehindertenvertretung muss bei Bewerbung angehört werden

Schwerbehindertenvertreter muss angehört werden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. August 2013, Aktenzeichen 8 AZR 574/12

Bewirbt sich ein Schwerbehinderter um eine Stelle, muss die Schwerbehindertenvertretung zwingend angehört werden. Weder der Arbeitgeberin noch der Schwerbehindertenvertretung steht es zu, diese Pflicht zu verletzen.