Auskunftspflicht an Betriebsrat über schwerbehinderte Mitarbeiter

Auskunftspflicht über schwerbehinderte Mitarbeiter

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2022, Aktenzeichen 12 TaBV 4/21

Ein Auskunftsbegehren des Betriebsrates bezogen auf die Anzahl und Namen der im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Menschen kann sich aus der geplanten Einberufung einer Wahlversammlung durch den Betriebsrat zur Wahl eines Wahlvorstandes im Vorfeld der geplanten Wahl einer Schwerbehindertenvertretung ergeben.

Wann ist eine Betriebsratswahl nichtig?

Betriebsratswahl nur in Ausnahmefällen nichtig

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.11.2003, Aktenzeichen 7 ABR 24/03

Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen anzunehmen, in denen gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt. Es muss ein sowohl offensichtlicher als auch besonders grober Verstoß gegen Wahlvorschriften vorliegen.