Anforderungen an die dem Betriebsrat zur Verfügung gestellten Räume

Landesarbeitsgericht Hessen, Beschluss vom 31.07.2023, Aktenzeichen 16 TaBV 151/22 Amtliche Leitsätze: 1. Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Betriebsrat andere als die bisher genutzten Räume zur Verfügung zu stellen, sofern diese ebenfalls den konkreten Erfordernissen des Betriebsrats genügen. Sie müssen optisch und akustisch soweit abgeschirmt sein, dass sie von Zufallszeugen von außen nicht eingesehen und abgehört … Weiterlesen

Diskriminierungsverbot gegenüber Teilzeitbeschäftigten

Ungleichbehandlung wegen Teilzeitarbeit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2019, Aktenzeichen 12 Sa 615/18

Die Gewährung von Altersfreizeit für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte in Abhängigkeit von der Arbeitszeit führt zu einer Ungleichbehandlung, falls einige dieser Teilzeitbeschäftigten wegen ihrer geringeren Arbeitszeit gar keine Altersfreizeit erhalten.  

Überstundenzuschlag für Teilzeitbeschäftigte

Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Dezember 2018, Aktenzeichen 10 AZR 231/18

Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte können bereits dann fällig werden, wenn das Teilzeitarbeitsvolumen, jedoch nicht die Arbeitszeit für Vollzeit, überschritten wurde (Änderung der Rechtsprechung).

Urlaubsanspruch während Teilzeitarbeit

Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.02.2018, Aktenzeichen 2 Sa 359/17

Wird ein in der Vollarbeitszeit erworbener Urlaubsanspruch im gegenseitigen Einverständnis erst in der Teilzeitphase genommen, darf der Urlaub nicht entsprechend der Arbeitsleistung in Teilzeit gekürzt werden.

Keine Benachteiligung für schwerbehinderte Beschäftigte

Verbot der Benachteiligung wegen körperlicher Schwerbehinderung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.09.2017, Aktenzeichen 8 AZR 492/16

Arbeitgeber dürfen schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen. Der Anspruch auf Entschädigung wegen körperlicher Behinderung setzt einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot voraus, das sowohl unmittelbare als auch mittelbare Benachteiligungen verbietet, wozu auch die Benachteiligung wegen einer Behinderung zählt.

Schwerbehindertenvertretung muss bei Bewerbung angehört werden

Schwerbehindertenvertreter muss angehört werden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. August 2013, Aktenzeichen 8 AZR 574/12

Bewirbt sich ein Schwerbehinderter um eine Stelle, muss die Schwerbehindertenvertretung zwingend angehört werden. Weder der Arbeitgeberin noch der Schwerbehindertenvertretung steht es zu, diese Pflicht zu verletzen.