Diskriminierungsverbot gegenüber Teilzeitbeschäftigten

Ungleichbehandlung wegen Teilzeitarbeit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2019, Aktenzeichen 12 Sa 615/18

Die Gewährung von Altersfreizeit für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte in Abhängigkeit von der Arbeitszeit führt zu einer Ungleichbehandlung, falls einige dieser Teilzeitbeschäftigten wegen ihrer geringeren Arbeitszeit gar keine Altersfreizeit erhalten.