Überstundenzuschlag für Teilzeitbeschäftigte
Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Dezember 2018, Aktenzeichen 10 AZR 231/18
Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte können bereits dann fällig werden, wenn das Teilzeitarbeitsvolumen, jedoch nicht die Arbeitszeit für Vollzeit, überschritten wurde (Änderung der Rechtsprechung).