Überstundenzuschlag für Teilzeitbeschäftigte

Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Dezember 2018, Aktenzeichen 10 AZR 231/18

Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte können bereits dann fällig werden, wenn das Teilzeitarbeitsvolumen, jedoch nicht die Arbeitszeit für Vollzeit, überschritten wurde (Änderung der Rechtsprechung).

Bezahlung ungeplanter Überstunden in Teilzeitbeschäftigung

Anspruch auf Überstundenzuschlag für ungeplante Überstunden in Teilzeitbeschäftigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.03.2017, Aktenzeichen 6 AZR 161/16

Für ungeplante Überstunden, die über die tägliche Arbeitszeit hinaus abweichend vom Schichtplan angeordnet werden, steht den betroffenen Arbeitnehmern Überstundenzuschlag zu, unabhängig davon ob sie in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt sind.