Erneutes betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM)

Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 10.02.2022, Aktenzeichen 17 Sa 57/21

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich ein neuerliches betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines bEM erneut länger als sechs Wochen durchgängig oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt war, und zwar auch dann, wenn nach dem zuvor durchgeführten bEM noch nicht wieder ein Jahr vergangen ist.

Schwerbehinderte Person – Anspruch auf vertragsfremde Beschäftigung

Leidensgerechte Beschäftigung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.01.2022, Aktenzeichen 3 Sa 540/21

Eine schwerbehinderte Person hat gegenüber ihrer Arbeitgeberin Anspruch auch auf anderweitige, vertragsfremde Beschäftigung, wenn sie ihre vertraglich geschuldete Tätigkeit wegen ihrer Behinderung nicht mehr ausüben kann.