Auskunftsanspruch über im Betrieb beschäftigte schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen

Erforderlichkeit der Übermittlung der Anzahl und Namen von schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen an den Betriebsrat und Reichweite der vom Betriebsrat zu gewährleistenden Datensicherheit – Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 09.05.2023 – 1 ABR 14/22 – Die Aufgabe des Betriebsrats, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, erfasst auch die Gruppe der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten leitenden Angestellten. Zur Erfüllung … Weiterlesen