Wann gibt es konzernweiten Kündigungsschutz?

Kündigungsschutz innerhalb einer Konzerngesellschaft

Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 03.02.2022, Aktenzeichen 3 Ca 1698/21

Ist eine Arbeitnehmerin in die Matrixstruktur des Konzerns eingebunden, muss ihre Kündigung auch innerhalb dieser Struktur betrachtet werden, nicht nur bezogen auf die jetzige Arbeitgeberin. Ein konzernweiter Kündigungsschutz kommt vor allem dann in Betracht, wenn im Arbeitsvertrag ein konzernweiter Einsatz der Arbeitnehmerin vereinbart wurde.

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber

Zeiterfassungssystem ist verpflichtend für Arbeitgeber

Arbeitsgericht Emden, Urteil vom 20.02.2020, Aktenzeichen 2 Ca 94/19

Arbeitgeber sind zur Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems zur Arbeitszeiterfassung entsprechend der europäischen Grundrechte-Charta verpflichtet.

Alternative Beschäftigungsmöglichkeit zum Zeitpunkt der Kündigung

Keine Leiharbeitnehmer für Dauervertretung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.09.2020, Aktenzeichen 5 Sa 14/20

Die Arbeitgeberin kann sich nicht auf den Sachgrund der Vertretung berufen, wenn die fortlaufende befristete Beschäftigung des Arbeitnehmers den Schluss auf einen dauerhaften Bedarf an dessen Beschäftigung zulässt.

Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeit – Betriebsvereinbarung

Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeit – Betriebsvereinbarung gilt

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 04.11.2019, Aktenzeichen 16 Sa 560/19

Wurde im Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Vereinbarung über die Dauer der Arbeitszeit getroffen, ist anzunehmen, dass die Parteien die betriebsübliche Arbeitszeit vereinbaren wollten.

Einseitige Kürzung des vertraglichen Arbeitslohns ist unzulässig

Teilkündigung ist unzulässig

Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.02.2020, Aktenzeichen 5 Sa 132/19

Eine einseitige Kürzung des arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitslohns durch die Arbeitgeberin ist unzulässig, weil Vertragsbedingungen nicht einseitig entgegen dem Willen der anderen Vertragspartei geändert werden können.

Wann gilt eine Beschäftigung als Arbeitsverhältnis?

Wann gilt ein Busfahrer als Selbstständiger oder als Arbeitnehmer?

Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 14.02.2019, Aktenzeichen 10 Ta 350/18

Dauert eine geschäftliche Beziehung nur wenige Tage und findet keine Eingliederung in den Geschäftsbetrieb der Auftraggeberin statt, kann nicht von einem Arbeitsverhältnis ausgegangen werden.

Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen

Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen nur bei Ersteinstellung

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 06. Juni 2018, Aktenzeichen 1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14

Ein Arbeitsverhältnis darf höchstens für die Dauer von zwei Jahren sachgrundlos befristet und höchstens drei Mal verlängert werden. Eine sachgrundlose Befristung ist unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Kein Arbeitsverhältnis für Geschäftsführer

Ein Geschäftsführer steht nicht im Arbeitsverhältnis zur Arbeitgeberin

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25.10.2017, Aktenzeichen 3 Sa 61/17

Wird ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer bestellt, nimmt er eine Organstellung wahr. Mit dem Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages wird das bisherige Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers aufgehoben.

Befristeter Arbeitsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden

Zwingende Schriftform für ein befristetes Arbeitsverhältnis

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.12.2016, Aktenzeichen 7 AZR 797/14

Für die Befristung eines Arbeitsvertrages gilt zwingend die Schriftform, um größtmögliche Rechtssicherheit zu gewährleisten. Wird die Schriftform nicht eingehalten, gilt der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Arbeitsort im Arbeitsvertrag kann nicht durch Weisung geändert werden

Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 01.11.2016, Aktenzeichen 7 SaGa 1629/16

Nicht jede Weisung der Arbeitgeberin zum Arbeitsort unterliegt allein ihrem Direktionsrecht. Ist der Arbeitsort im Arbeitsvertrag festgelegt, kann die Arbeitgeberin nicht einseitig einen anderen Arbeitsort zuweisen.