Befristete Vertretung bei anderweitigem Einsatz im Unternehmen

Befristete Vertretung eines Stammarbeitnehmers

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2017, Aktenzeichen 7 AZR 436/15

Der Sachgrund der Vertretung eines Stammarbeitnehmers kommt bei einem anderweitigen Einsatz im Unternehmen nur in Betracht, wenn die Arbeitgeberin die damit verbundene Umorganisation unmittelbar oder mittelbar mit einer befristeten Neueinstellung verknüpft, der befristet beschäftigte Arbeitnehmer also unmittelbar für die anderweitig eingesetzte Stammkraft beschäftigt wird oder sich die Verbindung zu diesem anderweitigen Einsatz durch eine Vertretungskette vermittelt.

Befristetes Arbeitsverhältnis – Feststellungsklage der Arbeitgeberin unzulässig

Feststellungsklage der Arbeitgeberin zur Befristung unzulässig

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.02.2017, Aktenzeichen 7 AZR 153/15

Eine Feststellungsklage der Arbeitgeberin ist dann unzulässig, wenn die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages oder Eintritt oder Zweckerreichung einer Zweckbefristung geklärt werden sollen.

Wann ist ein zweckbefristetes Arbeitsverhältnis wirksam?

Wirksamkeit eines zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2017, Aktenzeichen 7 AZR 222/15

Beabsichtigt eine Arbeitgeberin nach einer räumlichen oder organisatorischen Änderung ihre betriebliche Tätigkeit weiterzuführen, darf sie mit Arbeitnehmern nur dann eine zeitlich begrenzte Beschäftigung vereinbaren, wenn bereits bei Vertragsabschluss feststeht, dass die vertragliche Tätigkeit für den befristet beschäftigten Arbeitnehmer am neuen Standort nicht mehr anfällt oder diese ihm nicht mehr zugewiesen werden kann.

Befristeter Arbeitsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden

Zwingende Schriftform für ein befristetes Arbeitsverhältnis

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.12.2016, Aktenzeichen 7 AZR 797/14

Für die Befristung eines Arbeitsvertrages gilt zwingend die Schriftform, um größtmögliche Rechtssicherheit zu gewährleisten. Wird die Schriftform nicht eingehalten, gilt der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.