Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung?
Arbeitnehmerüberlassung oder Dienstvertrag
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.06.2017, Aktenzeichen 9 AZR 133/16
Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt dann vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen.