Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung?

Arbeitnehmerüberlassung oder Dienstvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.06.2017, Aktenzeichen 9 AZR 133/16

Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt dann vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen.

Aus Werkvertrag wird Arbeitsverhältnis

Werkvertrag ungültig, Arbeitsverhältnis begründet

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 25.09.2013, Aktenzeichen 10 AZR 282/12

Erfolgt die Erbringung von Leistungen im Rahmen eines Werkvertrages, muss es sich um ein abgeschlossenes, abnahmefähiges Werk handeln, das vom Auftragnehmer eigenständig erbracht wurde. Müssen hingegen die Arbeitsaufgaben durch weitere Weisungen präzisiert und die Arbeit somit erst im Laufe der Bearbeitung durch den Auftraggeber organisiert werden, liegt kein Werkvertrag vor, sondern ein gewöhnliches Arbeitsverhältnis.

Werkvertrag ungültig da Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitsverhältnis trotz Werkvertrag

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 01.08.2013, Aktenzeichen 2 Sa 6/13

Beschäftigte, die über einen Werkvertrag entsandt wurden, gelten als Mitarbeiter, wenn sie überwiegend direkte Arbeitsanweisungen des Unternehmens erhalten, in dem sie beschäftigt sind.