Unbezahlte Wegezeiten – wann unverhältnismäßig?

Unbezahlte Wegezeiten zwischen Betriebsstätte und Einsatzort unverhältnismäßig

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.01.2021, Aktenzeichen 12 Sa 1859/19

Regelt eine Betriebsvereinbarung kumuliert unbezahlte verpflichtende Wegezeiten zwischen Betriebsstätte und Arbeitsort mit bis zu 1.25 unbezahlten Stunden pro Tag so ist diese Regelung unverhältnismäßig und somit unwirksam.

Arbeitsort im Arbeitsvertrag kann nicht durch Weisung geändert werden

Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 01.11.2016, Aktenzeichen 7 SaGa 1629/16

Nicht jede Weisung der Arbeitgeberin zum Arbeitsort unterliegt allein ihrem Direktionsrecht. Ist der Arbeitsort im Arbeitsvertrag festgelegt, kann die Arbeitgeberin nicht einseitig einen anderen Arbeitsort zuweisen.