Einseitige Kürzung des vertraglichen Arbeitslohns ist unzulässig

Teilkündigung ist unzulässig

Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.02.2020, Aktenzeichen 5 Sa 132/19

Eine einseitige Kürzung des arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitslohns durch die Arbeitgeberin ist unzulässig, weil Vertragsbedingungen nicht einseitig entgegen dem Willen der anderen Vertragspartei geändert werden können.

Reisezeit zum Einsatzort = Arbeitszeit

Reisezeiten gelten als Arbeitszeit

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 06.08.2019, Aktenzeichen 2 Sa 57/19

Für den Begriff der Arbeit kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer tatsächlich Arbeitsleistungen erbringt. Auch das Bereithalten zur Aufnahme der Arbeit zählt zur Arbeitszeit. Entscheidend ist allein, ob der Arbeitnehmer die Zeit aufwenden muss, um im ausschließlichen Arbeitgeberinteresse am Zielort die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.

Urlaubsvergütung nach Arbeitszeitverringerung – Teilzeitarbeit

Urlaubsentgelt nach dem Entgeltausfallprinzip bei Teilarbeitszeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2018, Aktenzeichen 9 AZR 486/17

Wird Urlaub nach Kürzung der wöchentlichen Arbeitszeit in Anspruch genommen, aber vorher erworben, so ist das Urlaubsentgelt entsprechend der Vergütung vor der Änderung zu gewähren. (Geänderte Rechtsprechung des BAG)

Wann ist niedriger Arbeitslohn sittenwidrig?

Sittenwidrig niedriger Arbeitslohn

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.05.2017, Aktenzeichen 5 AZR 251/16

Erreicht die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in dem Wirtschaftszweig üblicherweise gezahlten Tarifentgelts, liegt eine ganz erhebliche, ohne Weiteres ins Auge fallende und regelmäßig nicht mehr hinnehmbare Abweichung vor, für die es einer spezifischen Rechtfertigung bedarf.

Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeit

Arbeitsvertrag ohne Zeitvereinbarung bezieht sich auf betriebsübliche Arbeitszeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2013, Aktenzeichen 10 AZR 325/12

Wurde im Arbeitsvertrag keine Arbeitszeit vereinbart, so ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die betriebsübliche Arbeitszeit vereinbart wurde. Dafür spielt es keine Rolle, ob das Arbeitsverhältnis einem Tarifvertrag unterliegt.

Lohn für Briefzusteller sittenwidrig?

Mindestlohn für Briefzusteller

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 5 AZR 630/10

Drei teilzeitbeschäftigte Briefzusteller in einem privaten Zustellunternehmen verlangten eine Vergütung, die der Entlohnung von Angestellten der Deutschen Post AG in der Vergütungsgruppe 3 entspricht. Sie betrachteten ihre Entlohnung als sittenwidrig. Die Forderungen beziehen sich konkret auf den Zeitraum Anfang Januar bis Ende November 2009.