Reisezeit zum Einsatzort = Arbeitszeit

Reisezeiten gelten als Arbeitszeit

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 06.08.2019, Aktenzeichen 2 Sa 57/19

Für den Begriff der Arbeit kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer tatsächlich Arbeitsleistungen erbringt. Auch das Bereithalten zur Aufnahme der Arbeit zählt zur Arbeitszeit. Entscheidend ist allein, ob der Arbeitnehmer die Zeit aufwenden muss, um im ausschließlichen Arbeitgeberinteresse am Zielort die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.

Betriebliche Versetzung rechtswidrig – Schadenersatz

Schadenersatz bei rechtswidriger betrieblicher Versetzung

Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 10.11.2017, Aktenzeichen 10 Sa 964/17

Veranlasst eine Arbeitgeberin rechtswidrig eine Versetzung, steht dem betroffenen Arbeitnehmer ein Schadenersatzanspruch für die finanziellen Nachteile zu, die durch eine betriebliche Versetzung begründet sind.