Wann gibt es konzernweiten Kündigungsschutz?

Kündigungsschutz innerhalb einer Konzerngesellschaft

Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 03.02.2022, Aktenzeichen 3 Ca 1698/21

Ist eine Arbeitnehmerin in die Matrixstruktur des Konzerns eingebunden, muss ihre Kündigung auch innerhalb dieser Struktur betrachtet werden, nicht nur bezogen auf die jetzige Arbeitgeberin. Ein konzernweiter Kündigungsschutz kommt vor allem dann in Betracht, wenn im Arbeitsvertrag ein konzernweiter Einsatz der Arbeitnehmerin vereinbart wurde.

Gebot der Gleichbehandlung bei Massenentlassungen

Verfassungsbeschwerde wegen Benachteiligung bei Kündigung

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 08.Juni 2016, Aktenzeichen 1BvR 3634/13

Eine Kündigung verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, wenn die Kündigung im Zusammenhang mit der Elternzeit vom Anwendungsbereich des Massenentlassungsschutzes ausgenommen wird.

Kündigungsschutz bei weniger als 10 Mitarbeiter im Betrieb

Kündigungsschutz im Gemeinschaftsbetrieb

Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 10.03.2016, Aktenzeichen 2 Sa 58/15

Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz kann in einem Betrieb mit in der Regel weniger als 10 Mitarbeiter Anwendung finden, wenn dieser Betrieb Teil eines Gemeinschaftsbetriebes ist. In einem Gemeinschaftsbetrieb liegt eine einheitliche Leitung der Einzelbetriebe vor, indem wesentliche Arbeitgeberfunktionen in sozialen und personellen Angelegenheiten für die beteiligten Betriebe einheitlich geführt werden.

Mehrere Kündigungen eine Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage gegen mehrere Kündigungen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.12.2014, Aktenzeichen 2 AZR 163/14

Wird eine Kündigungsschutzklage fristgerecht eingereicht, umfasst der Antrag auf Kündigungsschutz weitere Kündigungen, die möglicherweise während der Kündigungsfrist folgen, und innerhalb der Frist oder mit ihrem Ablauf, Wirkung entfalten sollen. Die Arbeitgeberin muss davon ausgehen, dass die Kündigungsschutzklage zugleich gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch andere Tatbestände bis zu dem in der Kündigung vorgesehenen Auflösungstermin gerichtet ist.

Fehlender Interessenausgleich – Nachteilsausgleich

Anspruch auf Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung

Arbeitsgericht Solingen, Urteil vom 24.04.2012, 1 Ca 1520/11

Eine Einkäuferin war gleichzeitig stellvertretende Betriebsratsvorsitzende. Sie wurde aufgrund einer Betriebsänderung entlassen. Ein Interessenausgleich wurde nicht geschlossen und von der Arbeitgeberin nicht ausreichend versucht. Die Einigungsstelle wurde nicht angerufen. Daraus ergibt sich der Anspruch auf Nachteilsausgleich.

Begrenzter Kündigungsschutz für leitende Angestellte

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 2 AZR 167/10

Leitende Angestellte genießen oftmals weniger Kündigungsschutz als ihre Mitarbeiter. Häufig ist jedoch unklar, wer als Führungskraft anzusehen ist. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) klärt, welche leitende Mitarbeiter tatsächlich als Führungskraft weniger Kündigungsschutz genießen.

Pflegezeit darf nur einmal beansprucht werden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. November 2011 – 9 AZR 348/10

Beschäftigte dürfen sich für die häusliche Pflege eines Angehörigen bis zu 6 Monate von ihrer Tätigkeit freistellen lassen. Diese Regelung gilt in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Unabhängig von der tatsächlichen Länge der beanspruchten Pflegezeit ist es jedoch nicht zulässig, die Pflege auf mehrere Zeiträume zu stückeln. Die häusliche Pflege darf je Angehörigem nur einmal beansprucht werden. Das gilt selbst dann, wenn die genommene Pflegezeit die zulässige Höchstdauer unterschreitet.