Sozialplan – Ausgleich bei Betriebsänderung

Sozialplan bei betriebsbedingter Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.11.2021, Aktenzeichen 1 AZR 278/20

Sozialplänen kommt typischerweise eine zukunftsbezogene Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion zu. Es sollen wirtschaftliche Nachteile ausgeglichen werden, die den Arbeitnehmern im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung entstehen.

Massenentlassungsanzeige fehlerhaft – Kündigung unwirksam

Kündigung wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Februar 2020, Aktenzeichen 6 AZR 146/19

Wird der Betriebsbegriff nicht entsprechend der Massenentlassungsrichtlinie (MERL) gemäß Artikel 3 der Richtlinie 98/59/EG angewandt, kann die Massenentlassungsanzeige unwirksam sein.

Betriebsbedingte Kündigung im Rahmen von Massenentlassungen

Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.07.2016, Aktenzeichen 9 Sa 484/16

Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen dürfen erst dann ausgesprochen werden, nachdem das Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat abgeschlossen ist. Im Rahmen einer Betriebsänderung wird die Konsultationspflicht regelmäßig dann erfüllt, wenn die Arbeitgeberin mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich abgeschlossen hat und erst danach Kündigungen ausspricht.

Interessenausgleich bei Betriebsänderung

Teilweiser Interessenausgleich bei Betriebsänderung ist unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.03.2016, Aktenzeichen 2 AZR 182/15

Ein Interessenausgleich ist nur dann wirksam, wenn er den vollen Umfang einer Betriebsänderung erfasst. Es ist nicht möglich, den Interessenausgleich auf einen Teil der Betriebsänderung zu beschränken.

Fehlender Interessenausgleich – Nachteilsausgleich

Anspruch auf Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung

Arbeitsgericht Solingen, Urteil vom 24.04.2012, 1 Ca 1520/11

Eine Einkäuferin war gleichzeitig stellvertretende Betriebsratsvorsitzende. Sie wurde aufgrund einer Betriebsänderung entlassen. Ein Interessenausgleich wurde nicht geschlossen und von der Arbeitgeberin nicht ausreichend versucht. Die Einigungsstelle wurde nicht angerufen. Daraus ergibt sich der Anspruch auf Nachteilsausgleich.

Fehlendender Interessenausgleich mit Betriebsrat

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 1 AZR 336/10

Ein Bodenlegerhelfer erhielt mit 10 anderen Beschäftigten eine betriebsbedingte Kündigung. Der Betriebsrat wurde benachrichtigt. Der Betriebsrat strebte einen Interessenausgleich an. Der Interessenausgleich wurde vom kündigenden Unternehmen nicht verhandelt. Der Bodenlegerhelfer klagte auf Nachteilsausgleich.