BAG verschärft die Anforderungen an Massenentlassungen: Anzeige vor Kündigung ist Wirksamkeitsvoraussetzung

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 01.04.2026, Aktenzeichen 6 AZR 152/22 und 6 AZR 157/22 Mit den Urteilen vom 1. April 2026 hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts seine bisherige Rechtsprechung zur Massenentlassung grundlegend an die Vorgaben des EuGH angepasst. In beiden Fällen entschied das BAG, dass eine Kündigung im Zusammenhang mit einer anzeigepflichtigen Massenentlassung unwirksam ist, wenn … Weiterlesen

Fehlender Interessenausgleich – Nachteilsausgleich

Anspruch auf Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung

Arbeitsgericht Solingen, Urteil vom 24.04.2012, 1 Ca 1520/11

Eine Einkäuferin war gleichzeitig stellvertretende Betriebsratsvorsitzende. Sie wurde aufgrund einer Betriebsänderung entlassen. Ein Interessenausgleich wurde nicht geschlossen und von der Arbeitgeberin nicht ausreichend versucht. Die Einigungsstelle wurde nicht angerufen. Daraus ergibt sich der Anspruch auf Nachteilsausgleich.